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Sachsen zeigt neue Härte

Bei Straftaten gegen Polizisten, Sanitäter und weitere Berufsgruppen akzeptiert die Generalstaatsanwaltschaft ab sofort keine Verfahrenseinstellungen mehr.

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© Karl-Josef Hildenbrand/dpa (Symbolfoto)

Von Alexander Schneider

Dresden. Sachsen will seine Staatsdiener besser vor Übergriffen schützen. Seit dem 1. Mai gilt die jüngste sogenannte Rundverfügung von Hans Strobl, der seit diesem Jahr Leiter der Generalstaats-anwaltschaft Sachsen ist. Strobl weist seine Mitarbeiter an, dass sie Ermittlungsverfahren gegen Verdächtige, die Polizisten, Feuerwehrleute, Rettungskräfte, Soldaten oder andere Bedienstete angegriffen haben sollen, praktisch nicht mehr einstellen dürfen.

Die konsequentere Verfolgung richte sich gegen jeden, der gegen Staatsdiener vorgehe, sagt Oberstaatsanwalt Wolfgang Klein, der Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft. Als besondere Tätergruppe nennt er die sogenannten Reichsbürger, die den Staat grundsätzlich nicht akzeptierten. Die Dienstanweisung trägt den etwas sperrigen Titel „Rundverfügung zur einheitlichen Sachbehandlung von Straftaten gegen Amtsträger, Beschäftigte des öffentlichen Dienstes und Rettungskräfte.“

In der Konsequenz heißt das, solche Taten sollen konsequenter verfolgt werden, so Klein gegenüber der SZ: „Man kann das auch ,null Toleranz‘ bei der Verfolgung solcher Angriffe nennen.“ Als Aufsichtsbehörde aller sächsischen Staatsanwaltschaften lege die Generalstaatsanwaltschaft auch Wert darauf, gleiche Straftaten vergleichbar zu verfolgen. Zwar gilt bereits seit einem knappen Jahr die jüngste Strafrechtsverschärfung von Delikten wie Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte – sie betrifft das Strafmaß.

Die sächsische Verfügung geht einen Schritt weiter. Sie zwingt Staatsanwaltschaften im Freistaat dazu, jede einzelne Tat zu verfolgen, also anzuklagen. Eine Verfahrenseinstellung, heißt es in Strobls Verfügung, komme regelmäßig nicht in Betracht. Oft wurden bisher Angriffe auf Beamte etwa im Hinblick auf schwerere Tatvorwürfe eingestellt, etwa wenn sich ein Drogendealer gegen seine Festnahme gewehrt hatte. Das könnte nun anders werden. Der Dealer soll sich auch für den Übergriff auf den Bediensteten verantworten müssen – und wird im Idealfall auch dafür verurteilt, selbst, wenn seine Gesamtstrafe deswegen nicht höher ausfallen muss. Immerhin werde der Angriff eines Täters dann auch in seinem Vorstrafenregister genannt, sagt Klein.

Die Generalstaatsanwaltschaft verspricht sich davon einen besseren Schutz besonderer Berufsgruppen. „Die Sitten sind rauer geworden“, sagt Klein. „Wir wollen mehr Flagge zeigen.“ Polizisten, Feuerwehrmänner und Rettungssanitäter würden nach wie vor im Dienst häufig Opfer von Beleidigungen, Nötigungen und selbst Körperverletzungen. Auch Mitarbeiter in Ämtern, Gerichtsvollzieher und selbst Staatsanwälte zählen zu den Betroffenen.