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3G im ÖPNV, 2G im Laden - wie wird das kontrolliert?

Schon in wenigen Tagen könnten 3G-Nachweise in Bus und Bahn und 2G-Dokumente in Geschäften nötig sein. Wie sich Betreiber in Sachsen darauf einstellen.

Von Michael Rothe & Angelina Sortino & Tim Ruben Weimer
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Zugang zu Einzelhandels-Geschäften sollen künftig nur noch Geimpfte und Genesene haben. Ein Test zählt dann nicht mehr.
Zugang zu Einzelhandels-Geschäften sollen künftig nur noch Geimpfte und Genesene haben. Ein Test zählt dann nicht mehr. © Sven Ellger

Dresden. Der Bundestag hat am Donnerstag die 3G-Pflicht für den öffentlichen Nah- und Fernverkehr sowie für Inlandsflüge im Infektionsschutzgesetz verankert. Damit müsste ab dem 25. November jeder Fahrgast einen Nachweis über einen negativen Corona-Test, eine Impfung oder eine durchlebte Infektion bei sich tragen. Die Gesetzesänderung soll diesen Freitag vom Bundesrat verabschiedet werden. Unionsgeführte Bundesländer wie Sachsen pochen allerdings auf eine Verlängerung der Corona-Notlage und drohen mit einer Ablehnung, was den Gesetzgebungsprozess verzögern würde.

Im Freistaat Sachsen soll darüber hinaus laut der neuen Corona-Schutzverordnung ab Montag eine 2G-Regel für den Einzelhandel gelten. Damit stünden Geschäfte nur noch Geimpften und Genesenen offen, ein negativer Test würde nicht mehr ausreichen. Das gilt auch für Bau- und Gartenmärkte, nicht jedoch für Supermärkte, Drogerien, Apotheken und weitere noch festzulegende Einrichtungen der Grundversorgung. Die Regelung soll vorerst bis zum 20. Dezember gelten.

Warum soll die 3G-Regel auf den öffentlichen Verkehr ausgeweitet werden?

Im überarbeiteten Infektionsschutzgesetz schließen die Ampel-Koalitionäre erneute flächendeckende Schließungen etwa von Geschäften und Schulen aus. Einen vollständigen Lockdown soll es damit nicht noch einmal geben, dafür aber andere Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie. Neben der 3G-Regel am Arbeitsplatz soll ab nächsten Donnerstag auch im Nah- und Fernverkehr ein Nachweis nötig sein.

Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) hält diesen Schritt zwar angesichts der stark steigenden Inzidenzen für nachvollziehbar, beruft sich aber auf eine von Deutscher Bahn und Verkehrsbranche in Auftrag gegebene Studie an der Berliner Charité. Diese hatte ergeben, dass in den Fahrzeugen bei kurzen Fahrtzeiten kein erhöhtes Infektionsrisiko herrsche, wenn die Maskenpflicht eingehalten wird und die Fahrzeuge regelmäßig gereinigt werden. "Einmal mehr bleibt es richtig, die öffentliche Mobilität nicht als Infektionstreiber auszumachen", sagt VDV-Hauptgeschäftsführer Oliver Wolff.

Wer soll die 3G-Regel kontrollieren?

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