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3G im ÖPNV, 2G im Laden - wie wird das kontrolliert?

Schon in wenigen Tagen könnten 3G-Nachweise in Bus und Bahn und 2G-Dokumente in Geschäften nötig sein. Wie sich Betreiber in Sachsen darauf einstellen.

Von Michael Rothe & Angelina Sortino & Tim Ruben Weimer
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Zugang zu Einzelhandels-Geschäften sollen künftig nur noch Geimpfte und Genesene haben. Ein Test zählt dann nicht mehr.
Zugang zu Einzelhandels-Geschäften sollen künftig nur noch Geimpfte und Genesene haben. Ein Test zählt dann nicht mehr. © Sven Ellger

Dresden. Der Bundestag hat am Donnerstag die 3G-Pflicht für den öffentlichen Nah- und Fernverkehr sowie für Inlandsflüge im Infektionsschutzgesetz verankert. Damit müsste ab dem 25. November jeder Fahrgast einen Nachweis über einen negativen Corona-Test, eine Impfung oder eine durchlebte Infektion bei sich tragen. Die Gesetzesänderung soll diesen Freitag vom Bundesrat verabschiedet werden. Unionsgeführte Bundesländer wie Sachsen pochen allerdings auf eine Verlängerung der Corona-Notlage und drohen mit einer Ablehnung, was den Gesetzgebungsprozess verzögern würde.

Im Freistaat Sachsen soll darüber hinaus laut der neuen Corona-Schutzverordnung ab Montag eine 2G-Regel für den Einzelhandel gelten. Damit stünden Geschäfte nur noch Geimpften und Genesenen offen, ein negativer Test würde nicht mehr ausreichen. Das gilt auch für Bau- und Gartenmärkte, nicht jedoch für Supermärkte, Drogerien, Apotheken und weitere noch festzulegende Einrichtungen der Grundversorgung. Die Regelung soll vorerst bis zum 20. Dezember gelten.

Warum soll die 3G-Regel auf den öffentlichen Verkehr ausgeweitet werden?

Im überarbeiteten Infektionsschutzgesetz schließen die Ampel-Koalitionäre erneute flächendeckende Schließungen etwa von Geschäften und Schulen aus. Einen vollständigen Lockdown soll es damit nicht noch einmal geben, dafür aber andere Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie. Neben der 3G-Regel am Arbeitsplatz soll ab nächsten Donnerstag auch im Nah- und Fernverkehr ein Nachweis nötig sein.

Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) hält diesen Schritt zwar angesichts der stark steigenden Inzidenzen für nachvollziehbar, beruft sich aber auf eine von Deutscher Bahn und Verkehrsbranche in Auftrag gegebene Studie an der Berliner Charité. Diese hatte ergeben, dass in den Fahrzeugen bei kurzen Fahrtzeiten kein erhöhtes Infektionsrisiko herrsche, wenn die Maskenpflicht eingehalten wird und die Fahrzeuge regelmäßig gereinigt werden. "Einmal mehr bleibt es richtig, die öffentliche Mobilität nicht als Infektionstreiber auszumachen", sagt VDV-Hauptgeschäftsführer Oliver Wolff.

Wer soll die 3G-Regel kontrollieren?

Der VDV betont, dass lückenlose Kontrollen im ÖPNV nicht möglich sind. Aufgrund der vielen Haltestellen in kurzen Abständen seien, wenn überhaupt, nur Stichproben möglich. Der VDV beruft sich außerdem auf die gesetzliche Beförderungspflicht der Fahrgäste, die nur unter bestimmten Kriterien ausgesetzt werden dürfe.

Die Dresdner Verkehrsbetriebe (DVB) halten eine Kontrolle der 3G-Regel durch die derzeit rund 15 bis 30 eingesetzten Ticketkontrolleure für nicht praktikabel. "Die Ticketprüfer können keine Sanktionen aussprechen", erklärt ein DVB-Sprecher. Das wäre Sache der Polizei und der Ordnungsämter. Eine Übertragung der Sanktionsbefugnisse auf DVB-Angestellte sei juristisch kaum vertretbar. Auch die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi fordert, die Kontrollen durch geschultes Sicherheitspersonal durchzuführen.

VDV-Hauptgeschäftsführer Wolff sieht durch 3G-Kontrollen die Sicherheit der Mitarbeiter gefährdet. "Die Erfahrungen bei der Kontrolle der Maskenpflicht zeigen, dass es bei einzelnen Kontrollen auch ein hohes Aggressionspotenzial gibt. Dies ist gerade auch beim 3G-Nachweis zu erwarten." Denkbar wäre dagegen eine "Sicherheitspartnerschaft" mit Polizei und Kommunen.

Was könnte sich im Flugverkehr ändern?

Auch für den innerdeutschen Flugverkehr soll es eine 3G-Regel geben. Der zusätzliche Mehraufwand an den Flughäfen in Dresden und Leipzig/Halle halte sich aber in Grenzen, sagt Uwe Schuhart von der Mitteldeutschen Flughafen AG. Bei touristischen Reisen werde etwa bereits jetzt schon beim Check-in je nach Reiseziel häufig ein 3G-Nachweis kontrolliert. Flugreisenden rät er daher, bereits 2,5 Stunden vor Abflug am Flughafen zu sein.

Wie soll die 2G-Regel im Einzelhandel umgesetzt werden?

Bislang ist weder klar, wie die neuen Regeln umgesetzt, noch wie sie kontrolliert werden sollen, meint Jürgen Wolf von der Dresdner Centrum Galerie. "Es wäre gut, wenn die neue Verordnung nicht erst Freitagnacht veröffentlicht würde", da die Regeln bereits ab Montag gelten sollen.

Weiterhin ist unklar, ob auch Zoohandlungen und Reformhäuser von dem beschränkten Einlass betroffen sein werden. Beim Dresdner Elbepark seien Schilder, die auf die 2G-Regel hinweisen, bereits entworfen, Wartebereiche vor den einzelnen Läden wieder auf dem Boden markiert, sagt Center-Manager Gordon Knabe.

Wie reagiert der Einzelhandel?

Die Kontrolle der 2G-Nachweise bedeute für die Geschäfte höhere Personalkosten bei weniger Kunden. Bei der sächsischen Impfquote von 58 Prozent könnte die Hälfte der Kundschaft wegbrechen, so Knabe. "Uns stehen düstere Zeiten bevor. Wir haben nicht mit 2G gerechnet und plötzlich ist es doch da. Was wird in den nächsten Wochen noch entschieden, worauf wir uns nicht vorbereiten können?"

Auch bei der Dresdner Altmarkt-Galerie werden Umsatzrückgänge von 30 bis 40 Prozent befürchtet. Moderne Kontrollmöglichkeiten wie die Corona-Warn- oder die Luca-App würden immer Personengruppen ausschließen, die nicht technikaffin sind, so Center-Manager Christian Polkow. Verkaufspersonal, das eigentlich beraten soll, müsse so zwangsläufig für die Kontrolle des 2G-Nachweises abgestellt werden. "Wir halten 2G im Einzelhandel trotz der aktuell dramatischen Coronasituation für nicht zielführend", zahlreiche Studien hätten dem Einzelhandel eine geringe Infektionsgefahr bescheinigt.

Der Hauptgeschäftsführer der IHK Dresden, Detlef Hamann, schlägt dagegen auch für den Einzelhandel eine 3G-Regel vor. Diese hätte zwar den gleichen Kontrollaufwand, würde aber die wirtschaftlichen Schäden abmildern.

Was sagen Betreiber von Bau- und Gartenmärkten?

Marcus Namokel, Geschäftsführer der elf Landmaxx-Baumärkte in Sachsen, hält die geplante 2G-Regelung für "enorm nervig und aufwendig". Streng genommen müssten Kunden unter Umständen bei Minustemperaturen vor dem Eingang darauf warten, eingelassen zu werden. Bildet sich draußen eine Schlange, gebe es auch dort ein Infektionsrisiko.

Derzeit prüft die Landesregierung, ob für Außenflächen eine Ausnahmeregelung gelten soll und Nicht-Geimpfte zumindest dort Zutritt erhalten dürfen. Namokel könnte sich vorstellen, draußen ein Telefon zu installieren, über das Kunden Produkte aus dem Innenbereich des Baumarkts anfordern können. Wie draußen bezahlt werden könne, wisse er aber nicht.

Auch die Wiedereinführung von Click & Collect wäre eine Möglichkeit. Doch auch das ist mit zusätzlichen Hürden verbunden. Für die bestellten Waren werden mehr Lagermöglichkeiten gebraucht. Ärger machen den Märkten Kunden, die ihre Bestellung nie abholen. "Die Politik stellt sich das immer einfacher vor, als es in der Realität ist", meint Namokel.