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Polizisten stoppen Lkw-Schleusung auf A14

Ein Lastfahrer aus Serbien bemerkt auf einem Rastplatz an der A14 zwei Personen auf seiner Ladefläche. Alarmierte Polizisten stellen zwei Flüchtlinge fest.

Von Erik-Holm Langhof
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Die Bundespolizei hat auf einem Laster an der A14 zwei Flüchtlinge aus Afghanistan festgestellt. Diese hatten keinen gültigen Aufenthaltstitel. (Symbolfoto)
Die Bundespolizei hat auf einem Laster an der A14 zwei Flüchtlinge aus Afghanistan festgestellt. Diese hatten keinen gültigen Aufenthaltstitel. (Symbolfoto) © Archiv/Marko Förster (Symbolfoto)

Halle. Ein 34-jähriger Lastfahrer hat am Donnerstagnachmittag gegen 16 Uhr die Polizei gerufen, nachdem er auf einem Rastplatz der A14 bei Halle zwei Personen auf der Ladefläche seines Lkw festgestellt hatte.

Wie ein Sprecher Bundespolizeiinspektion Halle am Freitag mitteilt, fanden alarmierte Beamte der Landes- und Bundespolizei vor Ort zwei Afghanen im Alter von 17 und 18 Jahren fest. "Die geschleusten Personen konnten keine gültigen Aufenthaltspapiere vorweisen. Sie und der Lkw-Fahrer wurden zum Bundespolizeirevier Halle gebracht", so der Sprecher.

Nach entsprechend vorgeschriebenen Corona-Schnelltests seien alle Beteiligten vernommen und die beiden Asylbewerber registriert worden. "Hierbei sagten sie aus, für die Schleusung jeweils 7.000 Euro gezahlt zu haben. Ihre Reiseroute führte sie über die Türkei nach Bulgarien, Serbien und Rumänien", teilt der Sprecher mit.

Bundespolizei eröffnet Ermittlungsverfahren

Dort seien sie nach eigenen Angaben durch einen Schleuser auf den LKW gesetzt worden. Dieser fuhr dann von Ungarn über die Slowakei nach Tschechien und reiste nach Deutschland ein. Dem Polizeisprecher zufolge sei der Fund die erste "Behältnisschleusung" - eine Schleusung beispielsweise in speziellen Verstecken auf Lastern - im neuen Jahr.

Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen und Rücksprache mit der zuständigen Ausländerbehörde leiteten die Beamten den 18-Jährigen an eine Erstaufnahmeeinrichtung weiter. Der Minderjährige wurde an den Kinder- und Jugendnotdienst überstellt.

"Dem Lkw-Fahrer konnte zunächst nicht nachgewiesen werden, dass er von seiner zusätzlichen Fracht wusste. Er wurde nach Abschluss aller polizeilicher Maßnahmen zu seinem Fahrzeug zurückgebracht, wo er seine Fahrt fortsetzen konnte", teilt der Sprecher der Bundespolizei mit.

Die Beamten haben zwei Ermittlungsverfahren wegen der unerlaubten Einreise in das Bundesgebiet sowie ein weiteres Verfahren wegen der Schleusung eröffnet.