Görlitz
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Polizei kommt Schwarzarbeitern auf die Schliche

Die Beamten erwischten das Trio auf der A4 bei Görlitz. Außerdem schnappten Polizisten einen Mann, der bei der Justizkasse in der Kreide stand.

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Ein 35-Jähriger, den die Polizei in einem Auto auf der A4 antraf, arbeitete als Maler - allerdings illegal.
Ein 35-Jähriger, den die Polizei in einem Auto auf der A4 antraf, arbeitete als Maler - allerdings illegal. © dpa Zentralbild / Symbolbild

Drei georgische Schwarzarbeiter sind am Sonnabend von der Bundespolizei ertappt worden. Aufgeflogen war das Trio, weil es mit einem nicht versicherten Ford Mondeo auf der A4 bei Görlitz in Richtung Polen unterwegs war. "Die Fahnder hatten zunächst die Kennzeichen des im Kreis Saarlouis zugelassenen Autos gecheckt", teilt Michael Engler, Sprecher der Bundespolizei Ludwigsdorf, mit. Dabei war festgestellt worden, dass der Ford im März dieses Jahres wegen eines fehlenden Versicherungsvertrages behördlich außer Betrieb gesetzt und die Zulassungsplaketten zur Zwangsentstempelung ausgeschrieben wurden.

Schließlich wurde dem Fahrer die Zulassungsbescheinigung abgenommen, das Fahrzeug auf einem Rastplatz abgestellt. Er und der nicht anwesende Halter des Kombi werden sich nun laut Engler möglicherweise wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz verantworten müssen. Anschließend widmeten sich die Beamten nochmals dem 43-jährigen georgischen Fahrer sowie seinen beiden georgischen Mitreisenden im Alter von 35 und 44 Jahren. Alle drei hatten keine aktuelle Aufenthaltserlaubnis für Deutschland.

Allein dadurch ergab sich der Verdacht eines ausländerrechtlichen Verstoßes. Damit nicht genug war den Georgiern Schwarzarbeit vorzuwerfen. Demnach hatten sich der 35-Jährige als Maler, der 43-Jährige als Schweißer und der 44-Jährige als Stuckateur auf entsprechenden Baustellen betätigt. Bei dem Schweißer wurden in diesem Zusammenhang 3.700 Euro illegal erlangter Arbeitslohn beschlagnahmt. Nach Abschluss der ersten Ermittlungen müssen die drei Männer nun damit rechnen, von der Ausländerbehörde ausgewiesen zu werden.

Verurteilter zahlt Geldstrafe

Mit 750 Euro stand ein Pole bis Montagmorgen gegenüber der Justizkasse im Rückstand. Als der Mann in der Nacht zum Montag in Podrosche in der Gemeinde Krauschwitz von Bundespolizisten überprüft wurde, stellten diese fest, dass die Staatsanwaltschaft Cottbus mit einem Vollstreckungshaftbefehl nach dem 40-Jährigen fahndete. Die Geldstrafe, die wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis vom Amtsgericht Cottbus angeordnet worden war, beglich der Verurteilte einschließlich der fälligen Gebühren kurz nach der Festnahme, sagt Engler. (SZ)