Eine Ärztin aus dem Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge ist wegen Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse bei der Staatsanwaltschaft Dresden/Zweigstelle Pirna angezeigt worden. Die Ärztin soll bei Kindern eine Masernimpfung in den Impfausweis eingetragen haben, obwohl eine solche Impfung nicht durchgeführt wurde. Stattdessen wurde homöopathisch „geimpft“, sagt die Sächsische Landesärztekammer.
Die betroffene Ärztin ist Jahrgang 1960. Ihr werden konkret vier Fälle vorgeworfen. Der Tatzeitraum liegt zwischen Februar und August diesen Jahres, teilt die Staatsanwaltschaft auf Nachfrage von sächsische.de mit. Die Ermittlungen dauern an und werden einige Zeit in Anspruch nehmen, sagt Oberstaatsanwalt Jürgen Schmidt.
Kinder ohne Masernimpfung in Kita
Die Ärztin habe die ihr vorgelegten Impfausweise ausgefüllt, wohl wissend, dass die Eltern der nicht mit der Masernschutzimpfung geimpften Kinder diesen Impfausweis in Kindereinrichtungen vorlegen. Damit werden die Leiter dieser Einrichtungen getäuscht und dazu bewegt, Kinder ohne Masernschutz aufzunehmen.
Die Täuschung war der Landesärztekammer zufolge offensichtlich erfolgreich, denn es wurden bereits Kinder auf diese Weise aufgenommen. Hintergrund ist die seit März 2020 geltende Impfpflicht gegen Masern, die gilt, wenn jemand in eine Gemeinschafts- und Gesundheitseinrichtung aufgenommen werden soll.
Bis zu drei Jahre Gefängnis drohen
Nach Ansicht der Sächsischen Landesärztekammer hat sich die Ärztin damit "des Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse und der Beihilfe zur mittelbaren Falschbeurkundung" strafbar gemacht, wie es heißt. Dies kann mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft werden.
„Für die Sächsische Landesärztekammer besteht ein hohes Interesse an der Verfolgung dieser Straftat, weil die Legitimation von Impfausweisen und das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Ärzte auf dem Spiel stehen", sagt Erik Bodendieck, Präsident der Landesärztekammer.
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