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Kritik an Anklage gegen Linksextremistin

Eine junge Frau ist als Kopf einer linksextremistischen Gruppe angeklagt. Für ihre Verteidiger ist ein Großteil der Vorwürfe nicht haltbar.

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Baden-Württemberg, Karlsruhe: Der Eingang zum Gebäude der Bundesanwaltschaft. Die oberste Anklagebehörde wirft einer 26-jährigen Deutschen unter anderem Mitgliedschaft in einer linksextremistischen kriminellen Vereinigung vor.
Baden-Württemberg, Karlsruhe: Der Eingang zum Gebäude der Bundesanwaltschaft. Die oberste Anklagebehörde wirft einer 26-jährigen Deutschen unter anderem Mitgliedschaft in einer linksextremistischen kriminellen Vereinigung vor. © Christoph Schmidt/dpa

Leipzig. Nach der Anklage einer jungen Frau als Anführerin einer Gruppe von Linksextremisten haben die Verteidiger die Bundesanwaltschaft kritisiert. Die Anklage sei "mit heißer Nadel gestrickt", ein "erheblicher Teil" der Vorwürfe nicht haltbar, teilten die beiden Rechtsanwälte aus Leipzig und Kiel (Schleswig-Holstein) am Montag mit.

Aus ihrer Sicht gibt es für die Mitgliedschaft in einer "kriminellen Vereinigung" keine Belege in den Ermittlungsakten. Auch die weiteren Vorwürfe basierten "zum Teil auf sehr dünner Beweislage" - etwa der Vorwurf der "Ausspähung" eines später angegriffenen Neonazis.

Die Bundesanwaltschaft hat die Frau und drei Männer als Mitglieder einer kriminellen Vereinigung und weiterer Delikte angeklagt. Der jungen Frau wirft sie zudem gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung und besonders schweren Landfriedensbruch vor.

Die militant-linksextremistische Gruppe soll unter ihrem Kommando zwischen 2018 und 2020 gezielt Personen aus der rechten Szene in Sachsen und Thüringen überfallen und zusammengeschlagen haben. Die Frau ist seit Anfang November 2020 in Untersuchungshaft, die Männer sind auf freiem Fuß.

Die Anklage sei unter politischem Druck entstanden, erklärten die Verteidiger. Sie wollen erreichen, dass das Hauptverfahren nur wegen eines Teils der Vorwürfe und an einem örtlich zuständigen Schöffengericht eröffnet wird. Wann das OLG über die Zulassung der Anklage entscheidet, ist nach Angaben einer Sprecherin offen. Zunächst hätten die Verteidiger Gelegenheit zur Stellungnahme. (dpa)