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Anklage wegen Volksverhetzung in Zwickau doch zugelassen

Nach Wahlplakaten, die sich gegen die Grünen richteten, müssen sich nun zwei Beschuldigte der Partei III. Weg vor Gericht verantworten. Das Landgericht hat einen Beschluss des Amtsgerichts aufgehoben.

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Vor dem Landgericht Zwickau müssen sich zwei Anhänger des III. Weges verantworten.
Vor dem Landgericht Zwickau müssen sich zwei Anhänger des III. Weges verantworten. © Sebastian Willnow/dpa (Symbolfoto)

Zwickau. Im Fall des Vorwurfs der Volksverhetzung durch die rechtsextreme Partei III. Weg in Zwickau müssen sich zwei Beschuldigte nun doch vor Gericht verantworten. Das Landgericht in Zwickau hat einen Beschluss des Zwickauer Amtsgerichts aufgehoben, mit dem die Zulassung der Anklage gegen die zwei Männer abgelehnt wurde, wie das Landgericht am Freitag mitteilte. Zuvor hatte die Staatsanwaltschaft Zwickau eine Beschwerde gegen den Beschluss eingereicht.

Grund für die eingereichte Anklage waren in Zwickau aufgehängte Wahlplakate der Partei zur Bundestagswahl 2021, deren Aufschrift sich gegen die Grünen richtete. Das Landgericht entschied, der Tatbestand der Volksverhetzung sei ausreichend erfüllt, weshalb die Anklage nun doch zugelassen werden könne. Ob die Tat jedoch auch den beiden Beschuldigten vorgeworfen werden kann, müsse die Hauptverhandlung zeigen. (dpa)