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Beamte prügeln auf Polizeihund ein

In einem Video ist zu sehen, wie sächsische Polizisten auf einen Hund einprügeln. Die zuständige Behörde stellt das Verfahren jedoch ein.

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Diensthunde müssen die Beamten in schwierigen und teilweise auch lebensgefährlichen Situationen unterstützen.
Diensthunde müssen die Beamten in schwierigen und teilweise auch lebensgefährlichen Situationen unterstützen. © Ole Spata/dpa (Symbolfoto)

Leipzig. Diensthundeführer der sächsischen Polizei haben bei der Ausbildung auf einen Hund eingeprügelt und damit für verstörende Bilder gesorgt. Das Geschehen ist auf einem Video festgehalten, über das „Tag24“ am Freitag berichtete. Die Polizeidirektion Leipzig nahm am Nachmittag Stellung. «Die gezeigten Bilder und getroffenen Aussagen der begleitenden Beamten wirken nicht nur auf Hundefreunde verstörend und haben daher Konsequenzen. Die Polizeidirektion Leipzig hat nach Kenntniserlangung zur Aufklärung umfangreiche Prüfmaßnahmen eingeleitet», hieß es.

Nach Angaben der Polizeidirektion (PD) wurde das Video im Juli 2020 auf einem Hundetrainingsplatz in Nordsachsen aufgenommen und am 22. September anonym an die Leitung der Diensthundeschule in Naustadt weitergeleitet. „Am Folgetag reagierte Polizeipräsident Torsten Schultze umgehend, untersagte diese Ausbildungsmethode in der Polizeidirektion Leipzig und leitete eine dienstrechtliche Prüfung ein.“ Parallel dazu habe es Ermittlungen der Kriminalpolizei gegen fünf Beamte gegeben. Die Staatsanwaltschaft habe das Verfahren aber am Donnerstag eingestellt, da sie keine strafrechtliche Relevanz im Sinne des Tierschutzgesetzes sah.

Hund schließt seine Prüfung mit „sehr gut“ ab

Dem betroffenen Hund gehe es gut, er habe zwei Wochen nach diesem Video seine Schutzhundeprüfung mit dem Prädikat „sehr gut“ abgeschlossen, hieß es. Derzeit sei er als Sprengstoffsuchhund und Schutzhund im Einsatz: «Auf das Tierwohl wird in der Ausbildung von Diensthunden stets besonders geachtet. In den letzten fünf Jahren ist dies das einzige Verfahren, welches wegen eines möglichen Verdachts zum Verstoß gegen das Tierschutzgesetz geführt wurde.»

Zugleich stellte die PD Leipzig klar, dass Diensthunde die Beamten in schwierigen und teilweise auch lebensgefährlichen Situationen unterstützen müssen: „Hierbei müssen sie in der Lage sein, auch aggressive und bewaffnete Täter sicher und ohne Furcht zu stellen. Daher müssen insbesondere Schutzhunde im Notfall auch ein gewisses Maß an aggressivem Verhalten zeigen können und in Extremsituationen sicher handeln sowie für die Beamten stets kontrollierbar bleiben.“ Insofern würden sie sich deutlich von üblichen Familienhunden unterscheiden. Für ein neues Konzept des Diensthundewesens wolle man auch die Erfahrungen aus anderen Bundesländern berücksichtigen. (dpa)