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BGH: Infinus-Urteil ist weitgehend rechtskräftig

Fünf der sechs ehemaligen Finanzmanager müssen nun ihre restlichen Haftstrafen antreten. Nur der frühere Buchhalter kann neu hoffen.

Von Ulrich Wolf
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Anwälte und Besucher bei der Urteilsverkündung im großen Saal des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig.
Anwälte und Besucher bei der Urteilsverkündung im großen Saal des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig. © Jürgen Lösel

Leipzig. Gut neun Jahre nach dem Infinus-Finanzskandal hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Freitagvormittag in Leipzig die Revisionen der ehemals sechsköpfigen Führungscrew weitgehend verworfen.

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