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Fliegerbombe in Plauen gefunden: Daran müssen Sie bei einer Evakuierung denken

In Plauen ist am Donnerstag eine Weltkriegsbombe entdeckt worden. Auf Anwohner kommt eine Evakuierung zu. Woran sollte man denken und was sollte man einpacken? Ein Überblick.

Von Erik-Holm Langhof
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Sie müssen aufgrund einer Bombenentschärfung evakuiert werden? Was Sie wissen müssen und welche Dinge Sie aus Ihrer Wohnung mitnehmen sollten.
Sie müssen aufgrund einer Bombenentschärfung evakuiert werden? Was Sie wissen müssen und welche Dinge Sie aus Ihrer Wohnung mitnehmen sollten. © Silas Stein/dpa (Symbolfoto)

Plauen. Bei Bauarbeiten in Plauen ist am Donnerstagvormittag eine Bombe aus dem Zweiten Weltkrieg gefunden worden. Wie die Stadtverwaltung Plauenmitteilte, soll der Sprengkörper am Fundort entschärft werden.

Damit die Bombe entschärft werden kann, ist noch am Donnerstag eine Evakuierung notwendig. Der Evakuierungsradius beträgt 500 Meter. Derzeit wird der exakte Bereich noch vor Ort geprüft.

Was Betroffene jetzt beachten müssen und was eingepackt werden sollte, haben wir für Sie zusammengefasst.

Wie erfahre ich, ob ich von einer Evakuierung betroffen bin?

Ob Sie von einer Evakuierung selbst betroffen sind, erfahren Sie durch Mitteilungen der Stadt. Die Stadt- oder Gemeindeverwaltung informiert die Bevölkerung sowie die Medien über mehrere Kanäle. Dies erfolgt meist auf der Internetseite der Kommune, den eigenen Social-Media-Kanälen wie Twitter und Facebook, über die geschalteten Bürgertelefone sowie über die kostenfreien Katastrophenschutz-Apps NINA oder KATWARN. Zusätzlich sind im betroffenen Gebiet mehrere Einsatzkräfte unterwegs, die Betroffene persönlich oder über Lautsprecherwagen ansprechen.

Muss ich meine Wohnung bei einer Evakuierung verlassen?

Wenn für die eigene Wohnung eine Evakuierung angeordnet ist, müssen Sie diese verlassen. Der Sprengmeister des Kampfmittelbeseitigungsdienstes erstellt vor der Entschärfung oder Sprengung eine Prognose, in welchem Umkreis des Bombenfundortes Leib und Leben der Anwohner gefährdet sein könnten. In dem Zuge wird dann ein Platzverweis für die darin befindlichen Menschen ausgesprochen. Dieser Verweis ist rechtlich verbindlich - sowohl für die Einsatzkräfte, als auch die Betroffenen.

"Gibt es Anhaltspunkte, dass sich in einer Wohnung noch Personen aufhalten, lassen die Einsatzkräfte sie öffnen", so ein Polizeisprecher gegenüber Sächsische.de. Er rät, der Aufforderung nach Möglichkeit sofort und ohne Diskussion Folge zu leisten. "Umso schneller kann mit dem Entschärfen begonnen werden."

Wenn Sie sich trotzdem zu Hause verstecken, riskieren Sie den Verlust von etwaigen Schadenersatzansprüchen und auch eine Strafverfolgung, zum Beispiel wenn Sie andere durch ihr Verhalten gefährden.

Wie soll ich das Evakuierungsgebiet verlassen und besteht für mich eine Meldepflicht?

Wie Sie das Evakuierungsgebiet verlassen, ist Ihnen freigestellt. Sie können also zu Fuß gehen, mit Ihrem Fahrrad oder mit dem Auto wegfahren. In vielen Städten und Gemeinden wird auch ein Evakuierungsbus oder sogar eine Evakuierungsstraßenbahn angeboten, die meist von Sammelplätzen aus zu Notunterkünften abfahren. Die Einsatzkräfte geben Ihnen Auskunft, wo sich die Sammelplätze befinden. Der Rücktransport von den offiziellen Notunterkünften nach dem Einsatzende ist ebenso gesichert.

Wollen Sie die öffentlichen Verkehrsmittel nutzen, sollten Sie infolge der Einsatzlage mit Änderungen im Fahrplan oder in der Streckenführung rechnen. Informationen erhalten Sie direkt bei den örtlichen Verkehrsbetrieben oder den Verkehrsverbünden.

Nach Angaben der Stadt Dresden sind Sie beim Verlassen des Evakuierungsgebietes nicht verpflichtet, sich behördlich zu melden. "Sie können sich außerhalb des gesperrten Areals frei bewegen, also zum Beispiel persönliche Besorgungen erledigen, in Restaurants oder Kinos ausweichen oder nach Belieben verreisen", heißt es in einem öffentlichen Informationsschreiben. "Um Suchanfragen besorgter Angehöriger zu vermeiden, sollten Sie diese möglichst zügig über Ihre Situation in Kenntnis setzen."

Achten Sie darauf, dass beim Verlassen der Wohnung Licht und Geräte wie Radio und Fernseher ausgeschaltet sind. Schließen Sie die Fenster. Auch die Wohnungstür beim Verlassen bitte abschließen. Wenn Sie Haustiere haben, versorgen Sie diese zuvor ausreichend. Sollte der Verbleib in den nächsten Stunden in der Wohnung nicht möglich sein, rät die Stadt, die Tiere mitzunehmen.

Ich brauche Hilfe bei der Evakuierung, an wen kann ich mich wenden?

Bettlägerige oder mobilitätseingeschränkte Anwohner erhalten von Einsatzkräften der Feuerwehr und des Rettungsdienstes Hilfe beim Verlassen der Wohnung. Geschultes Personal kann mit geeigneten Mitteln Anwohner aus Wohnhäusern und mit einem Krankenwagen oder Sammeltransport zur Notunterkunft bringen. Dieser Transport ist für die Betroffenen kostenfrei.

Jede Stadt oder Gemeinde, die in der Regel für die Evakuierung zuständig ist, informiert ihre Bürger über die Evakuierung und veröffentlicht eine Telefonnummer, an die sich mobilitätseingeschränkte Personen wenden können. Meist ist dies das Bürgertelefon der Kommune. Mitarbeiter leiten dann die Information zur Hilfe bei der Abholung an die zuständigen Einsatzkräfte weiter. Sollte keine Telefonnummer verfügbar sein, wenden Sie sich an die Einsatzkräfte vor Ort oder wählen Sie alternativ den Notruf 112.

Wohin soll ich im Evakuierungsfall?

Das steht Ihnen frei. Außerhalb der Sperrzone können Sie sich frei bewegen, also zum Beispiel auch bei Familienangehörigen oder Freunden übernachten. Die Stadt Dresden empfiehlt "im eigenen Interesse", zunächst nach einer individuellen Unterkunft außerhalb des Evakuierungsbereiches zu schauen. "Infrage kommen zum Beispiel Verwandte, Freunde, Bekannte oder Arbeitskollegen. Auch ein Gartengrundstück bietet sich möglicherweise an. Es steht Ihnen zudem frei, auf eigene Rechnung ein Hotel oder eine Pension zu nutzen", teilt die Stadtverwaltung mit.

Sollte keine der genannten Möglichkeiten in Betracht kommen, gibt es bei jeder Evakuierung für Betroffene die Möglichkeit, in offiziellen Notunterkünften unterzukommen. Aufgrund der Vielzahl von Menschen werden solche Unterkünfte meist in Sporthallen, Schulen oder anderen städtischen Objekten eingerichtet. Dort sind Sie vor Witterungseinflüssen geschützt, finden Sanitärbereiche vor und können sich an Ansprechpartner der Einsatzleitung wenden. Zur Nutzung der Notunterkünfte sind Sie aber nicht verpflichtet.

Was sollte ich bei einer Evakuierung mitnehmen?

Oft kommt eine Evakuierung unerwartet und es muss meistens schnell gehen. Genau dann sollte man bereits vorab wissen, was im Notgepäck mitgenommen werden sollte. Genau dieses sollte für eine Dauer von mehreren Stunden oder auch einem Tag ausreichen.

Nach Angaben des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) ist die oberste Grundregel: Nehmen Sie für jedes Familienmitglied nicht mehr mit, als in einen Rucksack passt. Ein Rucksack ist praktischer als ein Koffer, da Sie beide Hände freihaben.

Im Notgepäck bei einer Bomben-Evakuierung sollten sie folgende Dinge mitnehmen:

Dokumente und persönliche Gegenstände

  • Ausweis oder Pass
  • Krankenkassen-Chipkarte
  • Impfpass
  • wichtige persönliche Dokumente
  • Geldkarte sowie Bargeld
  • Handy mit wichtigen Telefonnummern
  • Haustürschlüssel, ggf. Autoschlüssel
  • ggf. Medikamente, die Sie einnehmen müssen
  • ggf. Brille oder Kontaktlinsen
  • ggf. Straßenkarte oder Karte auf dem Smartphone

Verpflegung:

  • ein bis zwei Liter Wasser pro Person
  • Nahrungsmittel für mindestens zwölf Stunden (wahlweise genug Geld oder eine Geldkarte für den Kauf von Essen)
  • bei Babys und Kleinkinder entsprechende Nahrung, Windeln, Spielzeug und weitere Hygieneartikel

Sonstiges:

  • Decke oder Schlafsack, eventuell Isomatte
  • Kleidung nach Witterung
  • Hygieneartikel (Zahnbürste, Tampons, Deo)
  • Beschäftigungsmaterial wie Zeitschriften, Bücher, Spiele, Radio oder Musikplayer mit Kopfhörern
  • Taschenlampe oder Stirnlampe
  • für Kinder zusätzlich Kuscheltier, Kissen, Spiele oder Bücher
  • Ladekabel und ggf. Powerbank für das Mobiltelefon

Wie erfahre ich vom Ende der Evakuierung und woher bekomme ich Informationen zum aktuellen Stand?

Die Stadt oder Gemeinde sowie manchmal auch die Polizei oder die Feuerwehr informiert über den aktuellen Stand der Evakuierungs- und Entschärfungs- oder Sprengmaßnahme auf ihren sozialen Netzwerken. Außerdem bieten Medien wie Sächsische.de sowie die öffentlich-rechtlichen Sender aktuelle Informationen zum Stand des Einsatzes.

Für Menschen ohne Zugang zum Internet können die Einsatzkräfte vor Ort sowie die Mitarbeiter am Bürgertelefon Auskunft geben. In Dresden erreichen Sie das Bürgertelefon unter der Rufnummer 0351/488-7666, in Leipzig unter 0341/123-3333 und in Chemnitz unter 0371/488-3344.

Weitere Informationen zum Verhalten bei einem Bombenfund haben die Städte Dresden, Leipzig und Chemnitz auf ihren Internetseiten zur Verfügung gestellt.