Der Chef der als rechtsextrem eingestuften Kleinstpartei Freie Sachsen darf einen Referendar, der seiner Anwaltskanzlei zugewiesen werden wollte, nicht ausbilden. Das hat das Sächsische Oberverwaltungsgericht am Montag in einem Eilverfahren bestätigt. Das Gericht wies die Beschwerde des Nachwuchs-Juristen zurück. Auch das Rechtsmittel des Rechtsanwalts hatte keinen Erfolg. (Az. SächsOVG 2 B 286/22)
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