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Corona bremst Einbürgerungen

Viele Jahre in Sachsen lebende Migranten können die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten. Das Interesse daran ist hoch, aber viele verzichten auch.

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Eine Einbürgerungsurkunde der Bundesrepublik Deutschland. Für den Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft gibt es eine Reihe von Kriterien.
Eine Einbürgerungsurkunde der Bundesrepublik Deutschland. Für den Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft gibt es eine Reihe von Kriterien. © Fernando Gutierrez-Juarez/dpa

Dresden. Die Corona-Pandemie bremst die Einbürgerung bereits lange in Sachsen lebender Migranten. Nach Angaben des Innenministeriums im Zuge einer Umfrage der Deutschen Presse-Agentur nahmen im Jahr 2020 im Freistaat 1.775 Menschen die deutsche Staatsbürgerschaft an. Das waren 316 weniger als 2019. Mit 187 Neubürgern stammten die meisten aus Syrien, gefolgt von 162 Vietnamesen, 98 Ukrainern, 94 Polen, 92 Menschen aus der Russischen Föderation sowie 72 Irakern. Vor der Pandemie war die Zahl der Eingebürgerten von 2018 zu 2019 von 1.647 auf 2.091 gestiegen. 2014 lag sie noch bei 1.095.

Mit der Kampagne "Mein Land, meine Freunde, meine Entscheidung: Ja zur Einbürgerung" hatte das Innenministerium 2018 und 2019 versucht, berufstätige Ausländer zur Einbürgerung zu ermuntern. Im Freistaat lebten viele Menschen, die zwar die Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllten, davon aber bisher nicht Gebrauch machten, etwa weil sie ihre bisherige Staatsangehörigkeit nicht aufgeben wollten, sagte ein Sprecher. Laut dem Statistischen Bundesamt hat Sachsen sein "Einbürgerungspotenzial", die Zahl der Einbürgerungen bezogen auf seit mindestens zehn Jahre in Deutschland lebende Ausländer, 2020 gerade mal zu 3,35 Prozent ausgeschöpft. Das ist aber noch immer über dem bundesweiten Schnitt von 2,15 Prozent.

Verfahren zu bürokratisch

"Das Interesse an Einbürgerung ist sehr groß", sagte Markus Guffler, Sprecher des Sächsischen Ausländerbeauftragten. Dass diese 2020 wieder zurückgingen, liege mit hoher Wahrscheinlichkeit an der Corona-Pandemie. So seien etwa die Ämter möglicherweise nur eingeschränkt arbeitsfähig. Laut einer etwa zwei Jahre alten Studie des Ausländerbeauftragten beklagen die Neubürger unter anderem, dass die Verfahren zu lange dauerten und zu bürokratisch seien.

"Maßgebliche Aspekte, die häufig zu einer längeren Verfahrensdauer führen, sind insbesondere das Entlassungsprocedere bei den Heimatländern sowie die Beschaffung von Urkunden", bestätigte eine Sprecherin der Stadt Chemnitz. Das ganze Verfahren könne einige Wochen oder aber auch bis zu zwei Jahre dauern. 2020 wurden dort 152 Menschen eingebürgert - und bis Ende Oktober dieses Jahres 128. Der Stadt Leipzig zufolge spielen auch die Nachfrage sowie die personelle Leistungsfähigkeit der Behörde eine Rolle. Dort wurden im vergangenen Jahr 599 Menschen eingebürgert, in der Landeshauptstadt Dresden waren es 491.

Mehrstaatigkeit soll vermieden werden

Auch laut Guffler nimmt oftmals die Entlassung aus der alten Staatsbürgerschaft viel Zeit in Anspruch. Denn in der Regel müssen die Neubürger diese aufgeben, wenn sie Deutsche werden wollen. So soll Mehrstaatigkeit vermieden werden. Aber es gibt Ausnahmen, wenn etwa der Bewerber aus einem Land kommt, in dem ein Wechsel gar nicht vorgesehen ist. Andere Länder wieder verweigern ihren Bürgern praktisch eine Entlassung. In Sachsen konnten im Vorjahr 1.033 der insgesamt 1.775 Neu-Deutschen ihre bisherige Staatsangehörigkeit behalten - die anderen mussten sie aufgeben.

Laut Innenministerium beginnt das Einbürgerungsverfahren mit einem Beratungsgespräch. "In der Pandemiezeit war die Abhaltung solcher Termine zeitweise deutlich erschwert, weshalb sich die Wartezeiten verlängert haben", sagte der Sprecher.

Für den Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft gibt es eine Reihe von Kriterien. Bewerber müssen unter anderem acht Jahre im Bundesgebiet leben, über deutsche Sprachkenntnisse verfügen, den Lebensunterhalt für sich und die Familie ohne die Hilfe von Sozialleistungen bestreiten und sie dürfen sich nichts haben zu Schulden kommen lassen. Bei einem Test sind zudem Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland nachzuweisen. (dpa)