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Dresdnerin scheitert mit Klage gegen Rundfunkgebühren

Eine Dresdnerin zahlt keinen Rundfunkbeitrag und reicht Klage ein. Obwohl das Verwaltungsgericht der Argumentation von Angela Grummt-Kontek nicht folgte, ist diese mit dem Ergebnis zufrieden.

Von Henry Berndt
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Angela Grummt-Kontek Anfang Juli vor dem Dresdner Verwaltungsgericht.
Angela Grummt-Kontek Anfang Juli vor dem Dresdner Verwaltungsgericht. © kairospress

Nach ihrer Klage gegen den MDR hat die Dresdnerin Angela Grummt-Kontek nun das Urteil zugestellt bekommen. Die 64-Jährige war der Überzeugung, dass sie keinen Rundfunkbeitrag zahlen müsse, weil der Sender seinerseits seinen verfassungsrechtlichen Auftrag nicht erfülle.

Das Dresdner Verwaltungsgericht hat ihre Klage nun jedoch abgewiesen. Sie sei "unzulässig" und "nicht statthaft", heißt es in dem sechsseitigen Dokument.

Die Klägerin hatte dem MDR vorgeworfen, nicht ausgewogen zu berichten und bestimmte Meinungen zu unterdrücken. Nach Paragraf 4 des Rundfunkstaatsvertrages sah sie sich selbst daher als „sozialen Härtefall“, wobei in diesem Zusammenhang in der Regel Personen vom Beitrag befreit werden, die Sozialleistungen wie zum Beispiel Grundsicherung oder Bürgergeld erhalten.

Unterstützt wurde die Dresdnerin bei ihrer Klage von der Initiative Leutturm ARD, die vor drei Jahren vom Filmproduzenten Jimmy C. Gerum gegründet wurde. Bundesweit würden gerade rund 200 ähnliche Klagen gegen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk verhandelt, heißt es von der Initiative. Der MDR selbst spricht von "wenigen Einzelfällen".

"Keine unmittelbare Mitwirkung vorgesehen"

Das Gericht urteilte nun, mögliche Unzulänglichkeiten der Berichterstattung ließen die Beitragspflicht unberührt. "Es ist zu unterscheiden zwischen der Berichterstattung einerseits und der Zahlung andererseits. Die Frage, für welche Zwecke die Abgabe verwendet wird, ist nicht Gegenstand des Feststellungsverfahrens. Über die Verwendung der Beiträge entscheiden die rundfunkrechtlichen Gremien im Rahmen ihrer haushaltsrechtlichen Befugnisse."

Eine unmittelbare Mitwirkung des Beitragspflichtigen an der Programmgestaltung sei nicht vorgesehen, betonte der Richter. Vor einer Klage gegen Inhalte müsse grundsätzlich eine Reihe von Programmbeschwerden durchlaufen werfen.

Angela Grummt-Kontek könnte jetzt noch in Berufung gehen, hat das aber nicht vor. Das Urteil überrascht sie nicht. "Ich wusste ja bereits, wie es ausfallen würde", sagt sie. "Ich bin trotzdem froh, dass wir mal zum Nachdenken angeregt haben."