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Dürfen Gärtner ihre Ernte vor dem Haus verkaufen?

Der Handel mit Lebensmitteln erfordert eine Anmeldung als Gewerbe. Bei Produkten aus dem Garten gelten andere Regeln.

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Selbstbedienung mit Kasse des Vertrauens.
Selbstbedienung mit Kasse des Vertrauens. © Ingrid Laue

Von Ingrid Laue

Das Bild ist überall in Sachsen zu sehen: ein Stuhl oder Brettertisch vor dem Haus, auf dem Hobbygärnter erntefrisches Obst und Gemüse anbieten, das sie nicht selbst verbrauchen können: jetzt vor allem Äpfel und Birnen, aber auch selbstgemachte Marmelade oder Honig. Der Preis ist ausgeschildert, eine Kasse des Vertrauens steht bereit. Doch darf jeder einfach so privat seine Produkte vor der Tür verkaufen? Oder bedarf es dazu einer Genehmigung?

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