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Sachsens Studierende warten weiter auf Energiepreispauschale

Studierende und Fachschüler sollen in der Energie-Krise mit einer Einmalzahlung entlastet werden. Die Umsetzung ist aber schwierig und stockt. In Sachsens sind davon rund 160.000 junge Menschen betroffen.

Von Thilo Alexe
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Wer in Deutschland studiert, soll 200 Euro als Energiepreispauschale erhalten.
Wer in Deutschland studiert, soll 200 Euro als Energiepreispauschale erhalten. © dpa/Uwe Anspach (Symbolfoto)

Angesichts steigender Energiekosten entlastet der Bund Studierende sowie Fachschülerinnen und -schüler. Für die Umsetzung sind die Länder zuständig. Die fordern aber Nachbesserungen. Die wichtigsten Fragen und Antworten dazu im Überblick.

Wie hoch soll die Hilfe ausfallen?

Bundesrat und Bundestag haben es beschlossen: Alle Studierenden sowie Fachschülerinnen und -Schüler sollen eine als Energiepreispauschale deklarierte Einmalzahlung von 200 Euro erhalten. Bundesweit betrifft das nach Angaben des Bildungsministeriums in Berlin rund 3,5 Millionen junge Menschen in Ausbildung. In Sachsen sind es rund 160.000.

Wo kann die Einmalzahlung beantragt werden?

Bund und Länder wollen das digital über eine Plattform regeln. Noch ist dies aber nicht möglich. Vorbild für die Plattform soll die Website www.bafög-digital.de des Landes Sachsen-Anhalt ein. Das Bundesland bringt seine Erfahrung in die Verhandlungen mit Bund und Ländern ein. „Wir arbeiten mit Hochdruck daran“, sagte der Vizeregierungssprecher Sachsen-Anhalts, Stefan Thurmann, der Sächsischen Zeitung. Nach Angaben des Bundesbildungsministeriums soll die Auszahlung noch in diesem Winter beginnen.

Wie viel Geld wird verteilt? Was finanziert Sachsen?

Letztlich bezahlt der Bund. Dieser kalkuliert mit Haushaltsausgaben von rund 680 Millionen Euro. Allerdings müssen die Länder die Pauschale zunächst auszahlen, für Sachsen bedeutet das ein Finanzvolumen von rund 32 Millionen Euro. Der Bund erstattet diese Kosten dann.

Wer kann einen Antrag auf Auszahlung stellen?

Wichtig ist der Stichtag 1. Dezember 2022. Wer zu diesem Zeitpunkt an einer deutschen Hochschule eingeschrieben ist, kann das Geld beantragen. Die Stichtagsregelung gilt auch für Fachschüler und Berufsfachschüler in Bildungsgängen, die einen zweijährigen, berufsqualifizierenden Abschluss als Ziel haben. An sächsischen Hochschulen sind mehr als 100.000 Studierende eingeschrieben, rund 60.000 junge Menschen lernen an einer der Fachschulen im Freistaat.

Erhalten auch ausländische Studierende Geld?

Rund 17.000 Menschen aus dem Ausland studieren im Freistaat. Auch sie können einen Antrag zur Auszahlung der einmaligen Hilfe stellen. Wie in anderen Bundesländern gilt: Wer zum 1. Dezember 2022 eingeschrieben ist und in Deutschland wohnt, kann Geld beantragen.

Was ist mit Studierenden im Urlaubssemester und Doktoranden?

Auch wer studiert, erwerbstätig ist und bereits die Energiepauschale von 300 Euro für Arbeitnehmer erhalten hat, ist anspruchsberechtigt. Die Pauschale kann zudem erhalten, wer im Urlaubssemester ist. Das gilt auch für Teilzeitstudierende, Promotionsstudierende sowie Studierende in einem dualen Studium. Für alle gilt: Wer zum Dezemberstichtag in Deutschland immatrikuliert ist, kann die Einmalzahlung von 200 Euro beantragen.

Müssen die 200 Euro versteuert werden?

Nein. Die Zahlung unterliegt nicht der Besteuerung, wie das Bundesbildungsministerium mitteilt. Sie soll auch nicht bei einkommensabhängigen Leistungen und Sozialleistungen sowie Sozialversicherungsbeiträgen berücksichtigt werden.

Was macht die Auszahlung so kompliziert?

Der für Bundesangelegenheiten zuständige sächsische Minister Oliver Schenk (CDU) sieht noch "zu viele Fragen" offen. "Die Länder haben den Bund schon seit Langem immer wieder darauf hingewiesen, dass das Gesetz in seiner derzeitigen Fassung eine schnelle und unkomplizierte Auszahlung unmöglich macht", sagte der Staatskanzleichef Sächsische.de. Ungeklärt seien etwa der Datenschutz, Verfahrensabläufe sowie Zuständigkeiten.

Der Bund habe angeboten, eine zentrale Auszahlung zu organisieren und – wo nötig – Regelungen zu überarbeiten. Schenk: "Ohne Nachbesserungen wird die zügige Auszahlung der Energiepreispauschale nicht funktionieren." Er wies darauf hin, "dass eine erhebliche Anzahl" von Mitarbeitern in Verwaltung und Hochschulen damit beschäftigt sein werde.