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Baumfällungen an der Zschopau: Behörde sieht keine Auswirkungen auf Umwelt

Erst gibt es eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Landrat. Und nun teilt seine Behörde mit, sie habe geprüft, darüber aber nichts Schriftliches.

Von Ulrich Wolf
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Nach Ansicht des Naturschutzbunds in Sachsen sind diese Bäume im Zschopautal illegal gefällt worden.
Nach Ansicht des Naturschutzbunds in Sachsen sind diese Bäume im Zschopautal illegal gefällt worden. © Foto: Nabu/Maria Vlaic

Leipzig/Freiberg. Der Streit um die Baumfällarbeiten in einem Privatwald an der Zschopau bei Niederwiesa im Landkreis Mittelsachsen geht in die nächste Runde. Nachdem der Naturschutzverband Sachsen (Na-Sa) eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Landrat Dirk Neubauer (parteilos) gestellt hatte, berichte am Donnerstag mehrere Umweltverbände, das Landratsamt habe indirekt seine Versäumnisse eingeräumt.

Demnach habe die Untere Naturschutzbehörde des Landkreise in dem europarechtlich als Flora-Fauna-Habitat (FFH) eingeordnetem Areal zwar eine "Vorprüfung durchgeführt", diese aber nicht schriftlich festgehalten. Auf dieser Basis sei die Behörde zu dem Schluss gekommen, eine Verträglichkeitsprüfung nach europäischem Recht sei nicht nötig. Es gebe "keine erheblichen Auswirkungen" auf das Schutzgebiet, zitiert die NaSA aus einem Schreiben des Landratsamtes.

Für mehrere Umweltschutzorganisation ist das "nicht nachvollziehbar". Die Naturschutzverbände Nabu, Grüne Liga und Na-Sa seien entsetzt, "wie einfach das europäische Recht und die damit verbundenen Pflichten von den zuständigen sächsischen Behörden umgangen werden", heißt es in einer Mitteilung. Es sei kaum zu fassen, dass angesichts der bereits erfolgten Kahlschläge die Fällungen teilweise in der Brutzeit der Vögel weitergehen dürften, darunter auch von Höhlenbäumen. Dem Nabu zufolge begründen die Behörden diese Rodungen mit Verkehrssicherungspflichten, bei denen FFH-Verträglichkeitsprüfungen notwendig wären.

Wald gehört bayerischem Unternehmer

Die Rodungen in dem beliebten Wandergebiet am Schloss Lichtenwalde begannen im März 2022. Der Wald dort gehört einer Familie mit Wohnsitz im niederbayerischen Landkreis Regen. Sie betreibt unter anderem eine Schreinerei sowie eine 2007 gegründete Firma namens Juno-Heizkraftwerke GmbH. Gegenstand ihres Geschäfts ist laut Gesellschaftsvertrag die "Energieversorgung mittels Heizkraftwerken, Handel mit pflanzlichen Ölen und Erbringung von sonstigen Dienstleistungen, soweit sämtliche nicht einer staatlichen Genehmigung bedürfen".

Die Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Landrat war gestellt worden, weil das Landratsamt in Freiberg angeblich die Akteneinsicht verweigert. Die Umweltverbände betonen, sie hätten im Fall der Rodungen an der Zschopau ein Mitspracherecht im Genehmigungsverfahren. Nach einem Bericht der Freien Presse gibt es zumindest bei der Landesdirektion Sachsen Bedenken, die die Fällgenehmigung zumindest für "nicht in allen Teilen rechtmäßig" halte.

Der grüne Landtagsabgeordnete Volkmar Zschocke unterstützt das Vorgehen der Umweltverbände angesichts "dramatischer Eingriffe in geschützten Biotope". Er halte eine "juristische Überprüfung des gesamten Vorgangs für angezeigt".