Am 2. Juni fasst der Bundesgerichtshof eine klare Entscheidung: Die Beschuldigte Lina E. aus Leipzig-Connewitz bleibt im Gefängnis. Sieben Monate zuvor war die Studentin der Erziehungswissenschaften in ihrer Wohnung festgenommen und mit dem Hubschrauber nach Karlsruhe abtransportiert worden, unter anderem wegen Mitgliedschaft in einer linksextremistischen kriminellen Vereinigung, räuberischen Diebstahls und brutaler Übergriffe auf Neonazis. Seither sitzt die 26-Jährige in Untersuchungshaft und bekommt bundesweit Aufmerksamkeit der Medien und der linken Szene. Eine von ihr geforderte Haftprüfung, so der BGH, sei aber „nicht veranlasst“. Zudem bestehe der Haftgrund der Fluchtgefahr.
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