Dresden. Drei führende Mitglieder der Dresdner Hooligan-Gruppierung "Faust des Ostens" (FdO) sind nun verurteilt: Die Staatsschutzkammer des Landgerichts Dresden sprach die Männer am Dienstag wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung schuldig. Gegen einen 37-Jährigen verhängte das Gericht eine Freiheitsstrafe von sieben Monaten auf Bewährung. Die beiden 31-jährigen Angeklagten, die zur Tatzeit überwiegend Heranwachsende waren, wurden nach Jugendstrafrecht zur Zahlung einer Geldauflage von je 1.500 Euro für soziale Zwecke verurteilt.
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