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"Faust des Ostens": Urteil nach fast acht Jahren

Sie attackierten Fußballfans, Polizisten und Ausländer: Die Hooligan-Gruppe gibt es nicht mehr - Jahre nach den Taten sind aber drei ihrer Mitglieder verurteilt worden.

Von Alexander Schneider
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Der Prozess gegen drei Anführer der Dresdner Hooligan-Gruppe "Faust des Ostens" dauerte gerade einmal eineinhalb Monate.
Der Prozess gegen drei Anführer der Dresdner Hooligan-Gruppe "Faust des Ostens" dauerte gerade einmal eineinhalb Monate. ©  Sebastian Kahnert/dpa

Dresden. Drei führende Mitglieder der Dresdner Hooligan-Gruppierung "Faust des Ostens" (FdO) sind nun verurteilt: Die Staatsschutzkammer des Landgerichts Dresden sprach die Männer am Dienstag wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung schuldig. Gegen einen 37-Jährigen verhängte das Gericht eine Freiheitsstrafe von sieben Monaten auf Bewährung. Die beiden 31-jährigen Angeklagten, die zur Tatzeit überwiegend Heranwachsende waren, wurden nach Jugendstrafrecht zur Zahlung einer Geldauflage von je 1.500 Euro für soziale Zwecke verurteilt.

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