Dresden. In Sachsen hat die Zahl der Kinder, die in ihren eigenen Familien nur unzureichend Schutz und Fürsorge genießen, deutlich zugenommen. Das geht aus den Antworten von Sozialministerin Petra Köpping (SPD) auf eine Anfrage der AfD-Landtagsfraktion hervor.
Demnach müssen heute deutlich mehr Kinder und Jugendliche befristet oder dauerhaft in einer Pflegefamilie unter gebracht werden. Wurden 2007 noch insgesamt 2.579 entsprechende Fälle registriert, stieg deren Zahl im Jahr 2017 auf einen zwischenzeitlichen Rekordstand von 4.102 Fällen. Im vergangenen Jahr lebten im Freistaat zuletzt 4.009 Kinder und Jugendliche bei Pflegeeltern. Die meisten Wechsel in eine Pflegefamilie erfolgen kurz nach der Geburt der Kinder bzw. bis zu einem Alter von sechs Jahren. In höheren Altersgruppen nehmen sie deutlich ab.
Bundesweit gab es im gleichen Zeitraum ebenfalls eine entsprechende Zunahme. Nach Angaben des Bundesfamilienministeriums lebten 2017 bereits mehr als 81.000 Kinder und Jugendliche in Pflegefamilien. Im Jahr 2008 waren es noch 60.000. Gleichzeitig waren zuletzt knapp 100.000 weitere Kinder und Jugendliche in einem Heim untergebracht.
Gesetzesänderungen geplant
Eine seit Jahren geplante Novellierung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes sieht künftig unter anderem eine rechtliche Stärkung von Kindern und Jugendlichen innerhalb von Pflegefamilien oder in entsprechenden Einrichtungen vor. Zudem sollen auch mehr Hilfsmöglichkeiten nach dem Erreichen der Volljährigkeit angeboten werden. Gesetzesänderungen, die vom Land Sachsen unterstützt werden.
Im Freistaat selbst vollendeten nach der aktuellsten vorliegenden Statistik im Jahr 2019 insgesamt 524 von Pflegeltern betreute Jugendliche ihr 18. Lebensjahr. Ein großer Teil von ihnen nutzte dennoch weiterhin ein Betreuungsangebot. So lebte etwa die Hälfte trotz Volljährigkeit weiter bei ihrer Pflegefamilie oder wechselte in ein Heim bzw. in eine betreute Wohngruppe. Etwa jeder Dritte kehrte ab diesem Zeitpunkt in seine Herkunftsfamilie oder zu einem leiblichen Elternteil zurück. Nur etwa jeder fünfte Betroffene entschied sich dagegen sofort für die Selbstständigkeit und eine eigene persönliche Unterkunft.
Laut Sachsens Sozialministerium besteht für die notwendige Betreuung von Kindern und Jugendlichen außerhalb ihrer Familien weiter ein großer Bedarf an Pflegeeltern. Das Sorgerecht behalten in einem solchen Fall zwar die leiblichen Eltern oder ein Amtsvormund. Ansonsten vertreten Pflegeltern die Kinder und Jugendlichen in allen Alltagsfragen. Das betrifft die Schule, Vereinsanmeldungen, Arztbesuche, Einkäufe für das Kind oder Urlaube im Inland.