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Johnson & Johnson: Wer gilt als geimpft, wer als geboostert?

Viele Johnson-Geimpfte sind verwirrt: Wer gilt noch als geimpft, wer als geboostert? Wann kann ich mich boostern lassen? Alle Infos im Überblick.

Von Angelina Sortino
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Ursprünglich galten Menschen, die nach einer Johnson und Johnson Dosis eine Auffrischungsimpfung erhalten hatten, als geboostert. Mittlerweile ist dafür eine zweite Auffrischung nötig.
Ursprünglich galten Menschen, die nach einer Johnson und Johnson Dosis eine Auffrischungsimpfung erhalten hatten, als geboostert. Mittlerweile ist dafür eine zweite Auffrischung nötig. © Julian Stratenschulte/dpa

Trotz Impfung plötzlich ungeimpft: So ergeht es gerade allen Menschen, die sich mit einer Dosis des Impfstoffes von Johnson und Johnson haben impfen lassen.

Denn ursprünglich galt man nach einer Dosis mit dem Impfstoff bereits als grundimmunisiert.

Die neuen Regeln sorgen aber auch bei Menschen für Verwirrung, die nach ihrer Impfung mit Johnson und Johnson (J&J) eine weitere Dosis mit einem anderen Impfstoff erhalten haben.

In diesem Artikel erfahren Sie:

  • Ungeimpft nach einer Dosis - gibt es Ausnahmen?
  • Wann gelte ich nach einer Erstimpfung mit Johnson und Johnson als grundimmunisiert?
  • Wann gelte ich nach einer Impfung mit Johnson und Johnson als geboostert?
  • Ändert sich an den Regeln bald wieder etwas?

Ungeimpft nach einer Dosis - gibt es Ausnahmen?

Auch wenn Johnson und Johnson nach Einschätzung der Stiko weniger gut gegen die neuen Corona-Varianten schützt, gilt aus medizinischer Sicht: Eine Dosis Johnson und Johnson ist besser, als gar keine Impfung. Eine schwere, durch die Delta-Variante verursachte Erkrankung, die eine Behandlung im Krankenhaus erfordert, kann eine einzelne Dosis dieses Impfstoffs noch zu ungefähr 70 Prozent verhindern.

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Für den Status als geimpfte Person gibt es aber keine Unterscheidung mehr. Denn Menschen, die erst eine Johnson-Impfung erhalten habe, gelten genauso als ungeimpft wie Personen, die noch gar keine Dosis erhalten haben.

Wann gelte ich nach einer J&J-Impfung als grundimmunisisert?

Wer bereits eine zweite Impfdosis mit einem mRNA-Impfstoff erhalten hat, gilt inzwischen nicht mehr als geboostert, sondern nur als geimpft/grundimmunisiert.

Im Zeitraum von zwei Wochen nach der Zweitimpfung und drei Monaten nach der Zweitimpfung fallen die Geimpften aber dennoch unter die 2G-Plus-Ausnahmeregeln.

Nach der Zweitimpfung müssen drei Monate vergehen, ehe man sich mit einer dritten Dosis boostern lassen kann.

Wann gelte ich nach einer J&J als geboostert?

Laut dem Sozialministerium Sachsen gelten Menschen, die in der Vergangenheit eine Dosis des Impfstoffs von Johnson und Johnson erhalten haben, in den folgenden Fällen als geboostert:

  • Johnson & Johnson, dann genesen, dann Zweitimpfung
  • Johnson & Johnson, dann Zweitimpfung, dann Auffrischung
  • Johnson & Johnson, dann Zweitimpfung, dann genesen

Für diese Personen gelten somit auch unbefristet die 2G-plus Ausnahmeregeln.

Ändert sich an den Regeln bald wieder etwas?

Der Bund hat zum 15. Januar die Covid-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung angepasst. Daraufhin hat das Paul-Ehrlich-Institut die Kriterien für den Impfstatus von Personen geändert, die mit dem Impfstoff Janssen (Johnson & Johnson) geimpft wurden. Hierbei handelt es sich um bundesrechtliche Regelungen, die gegebenenfalls durch den Bund kurzfristig geändert werden. Die Einschätzungen werden laufend an neue wissenschaftliche Erkenntnisse angepasst, heißt es.

Sachsens Corona-Verordnung verweist bei der Definition, wer als vollständig geimpft gilt, auf die Covid-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung des Bundes. Damit gilt die Neuregelung auch sofort in Sachsen.