Sachsen
Merken

Warum der Chef der Freien Sachsen keine Referendare ausbilden darf

Der Chef der Freien Sachsen ist Anwalt in Chemnitz. Dort will ein Rechtsreferendar seine Ausbildung fortsetzen. Daraus wird erst einmal nichts.

 2 Min.
Teilen
Folgen
Rechtsanwalt und Freie-Sachsen-Chef Martin Kohlmann spricht am Reformationstag in Lutherstadt Wittenberg.
Rechtsanwalt und Freie-Sachsen-Chef Martin Kohlmann spricht am Reformationstag in Lutherstadt Wittenberg. © Archiv/Sebastian Willnow/dpa

Chemnitz. Das Verwaltungsgericht Chemnitz hat den Eilantrag eines Rechtsreferendars abgewiesen, seine Ausbildung beim Vorsitzenden der Kleinpartei Freie Sachsen fortzusetzen. Das teilte das Gericht am Dienstag mit. Bei dem Parteichef handelt es sich um den Chemnitzer Anwalt Martin Kohlmann. Das Oberlandesgericht (OLG) Dresden hatte den Referendar zuvor an einen anderen Anwalt delegiert.

Diese Zuweisung war erfolgt, weil Kohlmann nach Auffassung des OLG als Ausbilder "weniger geeignet" erscheint. Kohlmann sei allgemein bekannt als "Akteur der rechtsextremen Szene in Chemnitz". Seine Partei "Freie Sachsen" sei vom sächsischen Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuft worden. Dieser Auffassung folgte nun auch weitgehend das Verwaltungsgericht.

Die Funktionsfähigkeit der Rechtspflege setze voraus, dass gesellschaftliches Vertrauen in die Justiz insgesamt existiert. Das umfasse auch die für den juristischen Vorbereitungsdienst verantwortliche Stelle, hieß es. Hinsichtlich der Verfassungstreue von Kohlmann aber bestünden Bedenken. Der Chemnitzer Anwalt und der Referendar hatten erst in der vergangenen Woche Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht, um doch noch zusammen arbeiten zu können.

Bedenken wegen fehlender Verfassungstreue

Der Rechtsreferendar, der als Funktionär in der ebenfalls rechtsextremen Kleinpartei Der III. Weg aktiv ist, war bis vor das sächsische Verfassungsgericht gezogen, um überhaupt und "vorläufig" für eine Ausbildung im Justizdienst zugelassen zu werden. Am 1. November hätte die neunmonatige Rechtsanwaltsstation in Chemnitz bei Kohlmann beginnen sollen.

Das Verwaltungsgericht betonte, dass es auch beim Referendar Bedenken hinsichtlich dessen Verfassungstreue gebe. Deshalb habe ihn der Verfassungsgerichtshof ja nur unter Auflagen zugelassen. Eine dieser Auflagen sei die entsprechende Auswahl eines Rechtsanwalts als Ausbildungsstation.

Sowohl Kohlmann wie auch der Referendar haben nunmehr Beschwerde beim sächsischen Oberverwaltungsgericht in Bautzen eingelegt. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig. (SZ)