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Kretschmer und Köpping streiten um Lauterbachs Krankenhausreform

Sachsens Ministerpräsident Kretschmer hat die vom Bund geplante Krankenhausreform scharf kritisiert. Seine Gesundheitsministerin ist jedoch ganz anderer Meinung.

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Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) kritisiert die geplante Krankenhausreform des Bundesgesundheitsministers. Gesundheitsministerin petra Köpping hält die jedoch für "unabdingbar".
Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) kritisiert die geplante Krankenhausreform des Bundesgesundheitsministers. Gesundheitsministerin petra Köpping hält die jedoch für "unabdingbar". © dpa/Rietschel; dpa/Glaser

Berlin/Dresden. Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) will die von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) geplante Krankenhausreform noch stoppen. "Die Krankenhausreform, die Herr Lauterbach sich ausgedacht hat, darf auf keinen Fall Realität werden", sagte Kretschmer vor einem Treffen der Ost-Ministerpräsidenten mit dem Gesundheitsminister gegenüber dem Portal t-online.

In Sachsen wären durch die Reformpläne bis zu zehn der insgesamt 120 Standorte von einer Schließung bedroht. "Dabei haben wir unsere Krankenhauslandschaft schon in den 90er-Jahren konsolidiert und das Kliniksystem tragfähig und finanziell vernünftig aufgestellt."

Man könne nicht von Berlin aus für das Vogtland, die Schwäbische Alb und den Harz planen, sagte Kretschmer. "Deshalb muss der gesamte Prozess der Krankenhausreform zurück auf Anfang." Und, so Kretschmer weiter: "Der Gesetzentwurf von Karl Lauterbach ist eine große Enttäuschung und nicht zu heilen."

Krankenhausreform: Köpping widerspricht Kretschmer

Sachsens Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD) widerspricht Kretschmer. Sie hält die geplanten Krankenhausreform in Deutschland für unabdingbar. Sie teile ausdrücklich die Problembeschreibung der Expertenkommission, die Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) eingesetzt habe, sagte Köpping am Freitag der Deutschen Presse-Agentur. "Wir im Sozialministerium sind uns da mit allen sächsischen Vertretern der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen und der sächsischen Kommunen einig. Wir brauchen diese Reform dringend, gerade um die Standorte zu sichern und weiterzuentwickeln."

"Sachsen weist eine sehr gute, zukunftsfeste Krankenhauslandschaft auf. Jedoch zwingen nicht zuletzt die Erfahrungen aus der Pandemie, auch die stationäre Versorgung in Krankenhäusern zu überdenken", betonte Köpping. Ziel sei die bestmögliche Behandlungsqualität für alle Patientinnen und Patienten. Dafür wolle Sachsen seine 76 Krankenhäuser erhalten, auch wenn dafür Veränderungen notwendig werden. Die geplante Krankenhausreform sei "ein wichtiger Schritt zum Erhalt einer guten medizinischen Versorgung – auch in Sachsen".

Kretschmer hat Vorsitz bei Treffen mit Lauterbach

Die ostdeutschen Länderchefs haben sich am Freitag auf einer Sonderkonferenz in Berlin mit Lauterbach getroffen. Thema ist die medizinische Versorgung. An dem Treffen in der sächsischen Landesvertretung beim Bund nahm auch der Ostbeauftragte der Bundesregierung, Carsten Schneider (SPD), teil.

Lauterbach hält Ängste vor einem Klinik-Sterben als Folge der geplanten Krankenhausreform für unbegründet. Zum jetzigen Zeitpunkt könne niemand eine Aussage treffen, Kliniken würden durch die Reform verschwinden, sagte er nach der Konferenz in Berlin: "Ich kann nur sagen, dass Kliniken verschwinden, wenn wir die Reform nicht machen". Sie sei dafür gedacht, Klinikstandorte zu erhalten und zu stärken. "Es gibt keine Schließungspläne."

Lauterbach zufolge wird die Reform vielmehr zu einer verlässlichen Finanzierung der Krankenhäuser führen. Künftig werde man mehr ambulante Behandlungen machen. Die Krankenhausplanung und Sicherstellung bleibe bei den Ländern. All die Reformen in den Ländern würden "Hand in Hand mit der Bundesreform" greifen. Künftig seien Qualitätskriterien bundeseinheitlich. "Das ist doch ein ganz zentrales Anliegen der neuen Bundesländern, dass es überall die gleiche Qualität gibt. Darauf haben die Menschen dort ein Anrecht."

Berechnungen für einzelne Bundesländer

Gerade im Osten könnten Länder und Kommunen mit der Reform außerdem die Möglichkeit bekommen, eine sonst nur schwer aufrechtzuerhaltende ambulante Versorgung zum Teil auch durch Krankenhäuser zu gewährleisten, stellte Lauterbach klar. Ziele der Reform seien eine Verbesserung der medizinischen Qualität und der Daseinsvorsorge der Kliniken. Dafür soll das Vergütungssystem über Pauschalen für Behandlungsfälle geändert werden.

Um nicht auf immer mehr Fälle angewiesen zu sein, sollen Kliniken mit einem größeren Anteil allein schon für das Vorhalten von Leistungsangeboten honoriert werden. Im Blick steht auch, das Kliniknetz in drei Versorgungsstufen einzuordnen und entsprechend zu finanzieren - von der wohnortnahen Grundversorgung über eine zweite Stufe mit weiteren Angeboten bis zu Maximalversorgern wie Universitätskliniken.

Er habe die Reformvorschläge so vorgestellt, wie sie derzeit in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe diskutiert würden, sagte Lauterbach. Es gebe noch keinen gemeinsamen Vorschlag, deshalb gebe es auch nichts zu korrigieren. Man werde Berechnungen für die einzelnen Bundesländer vornehmen. Zum jetzigen Zeitpunkt seien die Auswirkungen auf die Ebene der Bundesländer noch nicht gut abschätzbar. Er stimme Kretschmer zu, dass man sich am Ende zusammenfinden werde. (SZ/dpa)