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Anwaltsverband begrüßt Entscheidung in der Causa Maier

Das sächsische Dienstgericht hat entschieden, den extremistischen Richter Jens Maier in den Ruhestand zu versetzen. Nun äußert sich der Anwaltverband Sachsen dazu.

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Jens Maier, hier 2017 auf einer gemeinsamen Kundgebung von Pegida und AFD in Dresden:
Jens Maier, hier 2017 auf einer gemeinsamen Kundgebung von Pegida und AFD in Dresden: © Archivbild: Paul Sander

Leipzig/Dresden. Der Anwaltverband Sachsen begrüßt die Entscheidung des Richterdienstgerichts, den früheren AfD-Bundestagsabgeordneten Jens Maier in den Ruhestand zu versetzen. "Das war eine gute und richtige Entscheidung des Leipziger Gerichtes und auch ein sehr guter Tag für den Rechtsstaat", erklärte die Vorsitzende des Anwaltverbandes Sachsen, Cornelia Süß, am Montag in Dresden.

Bekennende Vertreter der extremen Rechten hätten "absolut nichts auf der Richterbank, oder in sonstigen staatlichen Funktionen zu suchen". Das Richterdienstgericht habe vor einer Entscheidung gestanden, die zu Recht als juristisches Neuland bezeichnet werden könne und die in der bundesdeutschen Rechtsprechung bisher einzigartig, aber auch wegweisend sei. Maier wird vom sächsischen Verfassungsschutz als extremistisch eingestuft.

Das sächsische Dienstgericht für Richter hatte am Donnerstag entschieden, Maier in den Ruhestand zu versetzen. Damit folgte das Gericht einem Antrag der sächsischen Justizministerin Katja Meier (Grüne). Maier kann noch Revision zum Dienstgericht des Bundes beim Bundesgerichtshof eingelegt werden.

Maier war bis zu seinem Einzug in den Bundestag 2017 als sächsischer Richter in Dresden tätig. Bei der Wahl 2021 verpasste er den Wiedereinzug ins Parlament und wollte deshalb in den Richterdienst zurückkehren. Mitte März nahm Maier eine Tätigkeit am Amtsgericht Dippoldiswalde im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge auf. Wenige Tage später untersagte ihm das Dienstgericht in einem Eilverfahren die Amtsgeschäfte. (epd)