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Weiterer Fall von Geflügelpest in Sachsen

Der Freistaat verhängt nach einem neuerlichen Auftreten der Tierseuche im Landkreis Leipzig eine "risikoorientierte" Stallpflicht für Geflügel.

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Es gibt einen weiteren positiven Nachweis der Geflügelpest in einer privaten Hühnerhaltung im Landkreis Leipzig.
Es gibt einen weiteren positiven Nachweis der Geflügelpest in einer privaten Hühnerhaltung im Landkreis Leipzig. © Symbolbild/Jan Woitas/dpa

Dresden. Sachsen hat nach einem weiteren Fall von Geflügelpest seine Maßnahmen gegen die Ausbreitung der Tierseuche verschärft. In Risikogebieten muss Federvieh nun landesweit in den Stall. Nach Angaben des Gesundheitsministeriums in Dresden hat das Friedrich-Loeffler-Institut einen weiteren positiven Nachweis der Geflügelpest in einer privaten Hühnerhaltung im Landkreis Leipzig bestätigt. Der Betrieb befinde sich am Rande des Sperrbezirkes, der nach dem ersten Ausbruch im Landkreis Leipzig am 1. Weihnachtsfeiertag eingerichtet wurde. "Betroffen sind 79 Hühner, deren Tötung angeordnet wurde, um eine weitere Ausbreitung der Tierseuche zu verhindern", hieß es.

Laut Ministerium erfordert der zweite Ausbruch bei Nutztieren eine Ausdehnung des Sperr- und Beobachtungsgebietes. Auch hier werde der Sperrbezirk einem Radius von etwa drei Kilometer und das Beobachtungsgebiet einen Radius von rund zehn 10 Kilometern umfassen. Die betroffenen Landkreise würden die Restriktionszonen in ihrem konkreten Verlauf in Allgemeinverfügungen bekanntgeben. Innerhalb dieser Zonen gilt Stallpflicht für Geflügel. Halter müssen ihre Bestände bei den Behörden anzeigen und untersuchen lassen. Der Transport von Geflügel und Geflügelprodukten ist untersagt.

"Risikoorientierte" Stallpflicht für Geflügel

Sachsen hat aufgrund des Geschehens nun entschieden, eine "risikoorientierte" Stallpflicht für Geflügel im gesamten Freistaat anzuordnen. Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD) erklärte: "Es ist festzustellen, dass das Virus in der Wildvogelpopulation derzeit sehr aktiv und verbreitet ist. Auch sammeln sich die Wildvögel zunehmend in den Rastgebieten, das Risiko der Übertragung und Verbreitung des Erregers ist deshalb als sehr hoch einzustufen." Die jetzt angewiesene Aufstallung soll den Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel unterbinden.

Nach dem Erlass sollen Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Wachteln, Enten und Gänse in den Stall, wenn sie beispielsweise in Feuchtgebieten oder an Uferflächen gehalten werden. Denn dort rasten Wildvögel üblicherweise. Das bedeutet, dass das Geflügel nur in geschlossenen Ställen gehalten werden dürfe oder in Gehegen mit bestimmten Schutzvorrichtungen, die einen Kontakt zu Wildvögeln sicher verhindern.

Nach Angaben des Ministeriums wurde bisher in zwölf Bundesländern das HPAI-Virus bei Wildvögeln nachgewiesen. In Sachsen war es am erstmals am 19. November bei einer Wildente im Landkreis Nordsachsen amtlich festgestellt worden. Am 25. Dezember folgte der erste Fall in einem Nutztierbestand. Auch wenn bisher keine Übertragung der Virustypen H5N8 und H5N5 auf den Menschen bekannt ist, sollen tote Vögel nicht angefasst werden, auch um eine Verschleppung des Erregers zu verhindern, hieß es abschließend. (dpa)