Sachsens 1992 in Kraft getretene Verfassung wurde später nur in einem Punkt verändert: So beschloss der Landtag die Einführung einer "Schuldenbremse". Ziel der seit 2014 gültigen Regelung ist, die Staatsausgaben zu stabilisieren, indem neue Landeshaushalte nur noch ohne die Aufnahme von neuen Schulden erlaubt sind.
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