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Warum kann AfD-Mann Jens Maier wieder als Richter arbeiten, Frau Meier?

Justizministerin Katja Meier (Grüne) äußert sich im Podcast "Politik in Sachsen" erstmals ausführlich zur Rückkehr des AfD-Politikers Jens Maier in den Justizdienst.

Von Annette Binninger
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Sachsens Justizministerin Katja Meier (Grüne) zu Gast im Podcast "Politik in Sachsen". Foto: Ronald Bonß
Sachsens Justizministerin Katja Meier (Grüne) zu Gast im Podcast "Politik in Sachsen". Foto: Ronald Bonß © [M] Ronald Bonß/Sächsische.de

Dresden. Sachsens Justizministerin bringt eine heikle Personalie immer mehr unter Druck. Erstmals äußert sich Katja Meier im Podcast "Politik in Sachsen" ausführlich zur bevorstehenden Rückkehr des früheren Dresdner AfD-Bundestagsabgeordneten Jens Maier auf einen Richterposten.

Es gebe laut Abgeordnetengesetz ein Recht auf Rückkehr, da habe die oberste Dienstbehörde keinen Ermessenspielraum, erläutert Meier die generelle Rechtslage in solchen Fällen - ohne namentlich auf Maier Bezug zu nehmen. "Ich kann nicht eingreifen. Wenn ich, wenn wir das tun könnten, dann würden wir es tun. Aber die Gefahr, dass wir damit ein Disziplinarverfahren gefährden und es dann nicht mehr möglich ist, ist einfach an der Stelle zu hoch", sagt Meier.

Erstmals spricht die 42-jährige Grünen-Politikerin ausführlich über ihr Vorgehen und setzt sich dabei auch gegen Kritik zur Wehr, Sachsen würde rechtliche Möglichkeiten im Fall des umstrittenen Richters nicht ausschöpfen. Dabei betont Meier mehrfach, dass sie sich zu dem konkreten Fall Jens Maier, zur Person in der Sache, aus rechtlichen Gründen nicht äußern könne. Aber sie wolle "sozusagen abstrakt darstellen, wie die Rechtslage ist", sagt Meier im Podcast.

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