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In Sachsen wird es leichter, Auskünfte vom Staat zu bekommen

Die Bürger fragen, der Staat muss antworten: Das am Mittwoch verabschiedete Transparenzgesetz verpflichtet Ministerien, Ämter und Behörden zu mehr Transparenz – ein Novum in Sachsen.

Von Karin Schlottmann
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Zwei Jahre dauerten die Beratungen über das neue Transparenzgesetz aus dem Ressort von Justizministerin Katja Meier (Grüne).
Zwei Jahre dauerten die Beratungen über das neue Transparenzgesetz aus dem Ressort von Justizministerin Katja Meier (Grüne). © Ronald Bonß

Die Bürger in Sachsen haben künftig einen gesetzlichen Anspruch auf Informationen gegenüber Ministerien, Ämtern und Behörden. Das am Mittwoch mit den Stimmen der Koalition aus CDU, Grünen und SPD verabschiedete Transparenzgesetz tritt am 1. Januar 2023 in Kraft. Es enthält das Recht, bei staatlichen Stellen überwiegend kostenlos Auskunft über relevante Informationen zu erhalten.

Zugleich werden Regierung und Verwaltung verpflichtet, Entscheidungen auf einer elektronischen Plattform zu veröffentlichen. Sie soll bis 2026 arbeitsfähig sein. Veröffentlichungspflichtige Informationen sind beispielsweise Beschlüsse der Regierung, Entwürfe von Gesetzen und Verordnungen, Gutachten, Studien, Staatsverträge und Verwaltungsabkommen, Tagesordnungen öffentlicher Sitzungen, Erlasse, Dienstanweisungen sowie in eingeschränktem Maße Verträge des Freistaates.

Justizministerin Katja Meier (Grüne) bezeichnete in der Debatte im Landtag das Gesetz als Teil eines modernen Staatsverständnisses. Staatliches Handeln werde für die Menschen nachvollziehbarer, das Vertrauen in die Demokratie gestärkt. Die SPD-Abgeordnete Hanka Kliese verwies darauf, dass Sachsen bisher zu den wenigen Bundesländern ohne diesen Rechtsanspruch auf Informationen gehört habe.

Eine lange Liste mit Ausnahmen

Für die CDU als größte Koalitionsfraktion warb der Abgeordnete Martin Modschiedler um Zustimmung, äußerte sich aber deutlich kritisch zu dem Gesetz. Die Transparenzoffensive koste Geld und binde viel Personal in den Behörden, das an anderen Stellen dringender gebraucht werde. In der durch den Krieg gegen die Ukraine ausgelösten Krise müsse das Kosten-Nutzen-Verhältnis des Gesetzes seiner Auffassung nach sorgfältiger abgewogen werden.

Zu den Kritikpunkten gehören die zahlreichen Ausnahmen, die den Informationsanspruch deutlich schwächten, wie Linke-Fraktionschef Rico Gebhardt in der Debatte sagte. Tatsächlich umfasst die Liste 22 Gründe, die zu einer Ablehnung des Auskunftsanspruchs führen können. Dazu gehören Entscheidungsentwürfe der Regierung, interne Notizen oder vorbereitende Vermerke.

Auch schutzwürdige Vertraulichkeit zwischen öffentlichen Stellen sowie Vorgänge der Innenrevision und der Anti-Korruptions-Beauftragten bleiben geheim. Abgelehnt werden auch Auskunftsanträge an die Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden über gespeicherte Daten sowie Fragen, die die Sicherheitsinteressen des Landes berühren könnten. Gleiches gilt für Geschäftsgeheimnisse und personenbezogene Daten. Die AfD-Fraktion warnte in diesem Zusammenhang davor, dass viele Auskunftsanträge wegen der zahlreichen und teils schwammigen Ausnahmeregeln vor den Gerichten landen könnten.

Städte und Gemeinden bleiben außen vor

Ein weiterer zentraler Streitpunkt im Gesetzgebungsverfahren war die Informationspflicht der Kommunen. Sie sind davon ausgenommen worden und können sich per Satzung quasi freiwillig dazu verpflichten. Der Grünen-Abgeordnete Valentin Lippmann bedauerte dies. Vor allem das kommunale Bau- und Planungsrecht interessiere die Bürger, sagte er im Landtag.

Das Gesetz sieht vor, dass über die Verpflichtung von Städten und Gemeinden zu größerer Transparenz in zwei Jahren erneut entschieden werden muss. In der Experten-Anhörung im Frühjahr hatten Vertreter des Landkreistages und des Städte- und Gemeindebundes es entschieden abgelehnt, dass über ihre Köpfe hinweg und entgegen dem Wortlaut des Koalitionsvertrages Entscheidungen dazu getroffen werden. Ohne zusätzliches Personal könnten die Anträge nicht bearbeitet werden, kritisierten die Verbandsvertreter.