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Sachsen einig über neue Abstandsregel für Windräder

Der Landtag hat am Mittwoch einen Mindestabend für neue Windräder von 1.000 Meter zu Wohngebäuden beschlossen. Neuen Vorgaben des Bundes will Sachsen so zuvorkommen.

Von Gunnar Saft & Karin Schlottmann
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Zu nah und zu laut? Sachsens Regierungskoalition will künftig einen Mindestabstand von 1.000 Metern zwischen neuen Windrädern und Wohngebäuden vorschreiben.
Zu nah und zu laut? Sachsens Regierungskoalition will künftig einen Mindestabstand von 1.000 Metern zwischen neuen Windrädern und Wohngebäuden vorschreiben. © Symbolfoto: Patrick Pleul/dpa

Dresden. Der Landtag hat die sächsische Bauordnung geändert und dabei auch den 1000-Meter-Mindestabstand von Windkraftanlagen zu Wohngebäuden besiegelt. Vom Mindestabstand kann abgewichen werden, wenn es um das Repowering, also das Nachrüsten bestehender Anlagen, geht, oder wenn der Abstand im Außenbereich auf Wunsch der Gemeinden unterschritten werden soll.

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