Dresden. Der Landtag hat die sächsische Bauordnung geändert und dabei auch den 1000-Meter-Mindestabstand von Windkraftanlagen zu Wohngebäuden besiegelt. Vom Mindestabstand kann abgewichen werden, wenn es um das Repowering, also das Nachrüsten bestehender Anlagen, geht, oder wenn der Abstand im Außenbereich auf Wunsch der Gemeinden unterschritten werden soll.
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