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Landesblindengeld soll erhöht werden

Sachsens Kenia-Koalition hat sich auf eine Anhebung verständigt. Behinderten soll mehr Teilhabe ermöglicht werden.

Von Thilo Alexe
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© Symbolfoto: dpa/Paul Zinken

Dresden. Sachsen will das Landesblindengeld erhöhen. Die Regierungsfraktionen von CDU, Grünen und SPD brachten dazu einen Gesetzentwurf in den Landtag ein. Das monatliche Landesblindengeld soll demnach künftig 380 Euro betragen. Derzeit sind es 350 Euro. Auch die sogenannten Nachteilsausgleiche für hochgradig Sehbehinderte, Gehörlose und schwerstbehinderte Kinder sollen erhöht werden – auf 100, 150 und 120 Euro im Monat. Zugleich Blinde und Gehörlose erhalten künftig monatlich 320 Euro.

Die SPD-Abgeordnete Hanka Kliese sagte, mit der Erhöhung sollen Betroffene bei der Finanzierung notwendiger Dienst- und Hilfsleistungen unterstützt werden. Sie sprach sich zudem für eine Erweiterung des Kreises der Anspruchsberechtigten aus und regte eine Änderung der Bezeichnung an. Unter das Blindengeld fallen derzeit auch Hilfen für Gehörlose und schwerstbehinderte Kinder.

Der CDU-Sozialpolitiker Alexander Dierks bezeichnete es als „Erfolg der Koalition, dass unter den schwierigen finanziellen Bedingungen“ die Erhöhung des Blindengeldes sowie des Nachteilsausgleichs gelungen sei. Nach Angaben der Staatsregierung profitieren von den geplanten Regelungen rund 13.650 Sächsinnen und Sachsen. Sozialministerin Petra Köpping (SPD) begrüßte den Entwurf: „Damit wird auf die gestiegene Inflationsrate und den Kaufkraftverlust reagiert und zugleich ein Zeichen für mehr Teilhabe von Menschen mit Behinderungen gesetzt.“

Das Gesetz soll noch in diesem Jahr verabschiedet werden, sodass die Erhöhung ab Januar 2022 greift. Für das kommende Jahr sind dafür rund 31 Millionen Euro veranschlagt, für 2023 ebenfalls. Koalitionspolitiker verwiesen darauf, dass es zwar schon Änderungen gegeben habe, dies aber die erste substanzielle Anpassung seit 1996 sei. Das Geld komme jenen zugute, die im Alltag auf Hilfsmittel und Unterstützung angewiesen seien.