Sachsen
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Gerichtsbeschluss: Polizei muss gekündigten trans Mann wieder einstellen

Die sächsische Polizei hat einen Mann wegen "arglistiger Täuschung" entlassen, weil er sich noch als Frau beworben hatte. Das Oberverwaltungsgericht widerspricht.

Von Franziska Klemenz
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Der Betroffene hat vor seiner Entlassung die Polizeifachschule in Schneeberg besucht.
Der Betroffene hat vor seiner Entlassung die Polizeifachschule in Schneeberg besucht. © Symbolfoto: Rene Meinig

Sachsens Polizei muss einen trans Mann wieder einstellen, den sie nach dessen Outing entlassen hatte. Das hat das Oberverwaltungsgericht Bautzen beschlossen. Aus internen Papieren geht hervor, dass die Bereitschaftspolizei dem Auszubildenden "arglistige Täuschung" vorwarf. Grund für die Entlassung sei gewesen, dass er "wichtige gesundheitliche Daten nicht offengelegt hat, die für die Überprüfung der Polizeidiensttauglichkeit von entscheidender Bedeutung sind", heißt es.

Der Polizei-Anwärter hatte seine Ausbildung an der Polizeifachschule Schneeberg im Herbst 2020 begonnen. Beworben habe er sich beim Präsidium der Bereitschaftspolizei "noch als Frau". Kurz nach Ausbildungsbeginn habe er seinem Lerngruppenleiter mitgeteilt, dass er eine Geschlechtsumwandlung anstrebe.

Er habe "wichtige gesundheitliche Daten (...) nicht offengelegt", wirft die Polizei ihm vor, von Bewerbern werde "zwingend ein transparenter Umgang mit allen persönlichen Daten erwartet". Tatsächlich waren diese Informationen offenbar weithin bekannt. "Er lebt bereits seit 2018 offen in der Schule und in der Freizeit als Junge", heißt es in internen Papieren.

Viel Unterstützung von Mitschülern

Von seiner Entlassung hat der junge Mann an seinem ersten Praktikumstag erfahren, ein Jahr nach Ausbildungsbeginn. Mit Blick darauf räumt die Polizei in den Papieren Fehler ein: "Zutreffend ist, dass aufgrund von Abstimmungsschwierigkeiten bzw. Informationsdefiziten zwischen dem Referat Recht, Personal und der PFS Schneeberg Herr (...) zu unserem großen Bedauern tatsächlich zunächst zu seiner Praktikumsdienststelle entsandt und dort mit der Information konfrontiert wurde."

Mitschüler wandten sich nach der Entlassung in einem Brief "mit Entsetzen" über die Entlassung ihres "Klassenkameraden, Freund, Mitschüler oder schlicht Kollegen" unter anderem an die Schulleitung. Doch nicht die Polizei, sondern das Oberverwaltungsgericht Bautzen ebnet dem Entlassenen nun den Weg zurück zur Beamtenlaufbahn.

Mit Beschluss vom 6. April 2022 muss die Polizei den Mann in den Vorbereitungsdienst einstellen. Auch die Zahlung seiner Bezüge sei bereits veranlasst worden, heißt es in den Papieren. Die Entscheidung im Hauptsacheverfahren steht noch aus. Polizeiintern ist nun die Polizeihochschule in Rothenburg für den Fall zuständig.