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Mitglieder der rechtsextremen Partei "Dritter Weg" verurteilt

Ein Funktionär muss ein halbes Jahr in Haft, der andere eine Geldstrafe zahlen. Es ging um die "Hängt-die-Grünen"-Plakate aus dem Wahljahr 2021.

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Auch in Rodewisch im Vogtland hingen "Hängt-Grüne"-Plakate des Dritten Wegs im Wahlkampf 2021.
Auch in Rodewisch im Vogtland hingen "Hängt-Grüne"-Plakate des Dritten Wegs im Wahlkampf 2021. © David Rötzschke

München/Zwickau. Im Prozess um Plakate der rechtsextremen Splitterpartei Der Dritte Weg mit dem Slogan "Hängt die Grünen" hat das Amtsgericht in München am Dienstag einen 42-Jährigen zu einem halben Jahr Gefängnis verurteilt. Gegen einen 65-Jährigen erging eine Geldstrafe. Der Richter sprach beide der Volksverhetzung und des Aufrufs zum Totschlag schuldig. Die Plakate waren im September 2021 während des Bundestagswahlkampfes in München sowie in Roding und Cham in der Oberpfalz aufgetaucht. Auch im Vogtland und in Zwickau hingen diese Plakate.

Der Münchener Richter sagte, er halte die Auffassung, man könnte so einen Slogan zum Besten geben, ohne sich der Volksverhetzung und der Aufforderung zu Straftaten strafbar zu machen, "für schlicht abwegig". Als Adressat dieses Spruches könne man niemand anders sehen als die Partei Bündnis 90/Die Grünen. Der Richter begründete das Urteil zudem mit den Funktionen der beiden in der Partei. So sei der 65-Jährige Vorsitzender gewesen. Es sei schlechterdings undenkbar, dass eine so kleine Partei mit einem überschaubaren Kreis an Mitgliedern und Aktivisten eine Wahlkampagne ohne Wissen und Billigung ihres Vorsitzenden führe. Er sei auch verantwortlich im Sinne des Presserechts gewesen. Zudem hätte sich ein unkontrollierbarer Kreis von Personen durch den Spruch aufgestachelt fühlen können.

Der 42-Jährige leitete nach Gerichtsangaben damals den Stützpunkt München und Oberbayern. Auf Fotos habe man ihn eindeutig beim Aufhängen von zwei Plakaten erkennen können. Das Verhängen einer Freiheitsstrafe begründete der Richter unter anderem mit einschlägigen Vorstrafen des szenebekannten Neonazis.

Das Gericht ging weiter als die Forderung der Staatsanwaltschaft, die die Freiheitsstrafe des 42-Jährigen zur Bewährung beantragt hatte. Die Verteidiger hatten jeweils Freisprüche verlangt. Die Angeklagten schwiegen zu den Vorwürfen. Der Anwalt des 42-Jährigen kündigte an, in Berufung zu gehen.

Plakate auch in Rodewisch und Zwickau

Im September 2021 waren entsprechende Plakate auch im vogtländischen Rodewisch sowie in Zwickau aufgetaucht. Die Stadt Zwickau hatte die Poster zunächst verboten. Dagegen ging der Dritte Weg vor. Das Verwaltungsgericht Chemnitz entschied daraufhin, dass Plakate mit diesem Slogan hängenbleiben dürfen, allerdings nur mit 100 Metern Abstand zu Plakaten der Grünen.

Dagegen wiederum legte die Stadt Protest ein und erhielt schließlich Recht vom sächsischen Oberverwaltungsgericht in Bautzen. Zwar gewährleiste die Meinungsfreiheit auch das Recht, in überspitzter und polemischer Form Kritik zu äußern. In diesem Fall müsse die Meinungsfreiheit aber hinter den Schutz der öffentlichen Sicherheit zurücktreten, hieß es im damaligen Urteil. (dpa/SZ)