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Sachsen reagiert auf Waldbrände mit neuem Katastrophenschutzgesetz

Das Innenministerium zieht Lehren aus der Flut im Ahrtal und den Waldbränden in Sachsen. Was sich im neuen Gesetz zu Brand- und Katastrophenschutz ändert.

Von Andrea Schawe
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Die Kommunen können zusammenarbeiten und Stützpunktfeuerwehren aufbauen.
Die Kommunen können zusammenarbeiten und Stützpunktfeuerwehren aufbauen. ©  Archiv: Robert Michael

Dresden. Sachsen will sich besser für große Schadensfälle wappnen. Dafür hat das Kabinett am Dienstag den Entwurf für das neue Gesetz zu Brand- und Katastrophenschutz sowie Rettungsdienst beschlossen. Mehr als 60 von insgesamt 74 Paragrafen des bisherigen Gesetzes wurden geändert.

Aktuelle Erkenntnisse aus der Flutkatastrophe im Ahrtal 2021 und den Waldbränden in Sachsen 2022 sind in die Überarbeitung mit eingeflossen, sagte Innenminister Armin Schuster (CDU) am Dienstag. "Jetzt sind wir auf der Höhe der Zeit. Das ist ein starker Schritt in einen modernen Bevölkerungsschutz."

Erstmals wird im Gesetz ein Großschadensereignis unterhalb der Katastrophenschwelle definiert und dafür klare Führungsstrukturen geschaffen. Ist eine große Anzahl von Menschen gefährdet und reichen die Kräfte des örtlichen Brandschutzes nicht aus, um das Geschehen zu bekämpfen, übernimmt der Kreisbrandmeister für die betroffenen Gemeinden die Einsatzleitung. Er kann zusätzliche Unterstützung beim Freistaat anfordern.

Außerdem kann das Land bei Großbränden an den Kosten für Städte und Gemeinden beteiligen, die durch den Einsatz der Feuerwehr entstehen. "Taktische Beurteilungen dürfen bei Großlagen nicht von Finanzsorgen überlagert werden", sagte Schuster. So habe der Bürgermeister von Zeithain sich im Sommer 2022 gefragt, wie er die Hubschrauber bezahlen soll, die er gerade bestellt habe, um den Großbrand im Naturschutzgebiet Gohrischheide löschen zu können. "Das wollen wir verhindern", so Schuster.

Freistaat unterstützt bei Großlagen

Im vergangenen Jahr hatten verheerende Waldbrände die sächsischen Feuerwehren beschäftigt. In Nordsachsen war vor allem die Gemeindefeuerwehr im Einsatz, obwohl das Brandgeschehen dafür zu groß war. In der Sächsischen Schweiz hatte der Landkreis den Katastrophenfall ausgerufen, obwohl das Feuer im Nationalpark nur lokal wütete.

Das Gesetz passe zu den Erkenntnissen der Expertenkommission Waldbrände und des Waldbrandkonzeptes. Die Änderungen seien "ein deutliches Signal, dass wir die rechtlichen Grundlagen für eine noch bessere Krisenbewältigung justieren und dass der Freistaat auch finanziell stets an der Seite der Kommunen steht", sagte der Innenminister.

Kommunen können Stützpunktfeuerwehren aufbauen

Den Kommunen soll es künftig auch möglich sein, in Kooperation mit einer oder mehreren Partnergemeinden eine Stützpunktfeuerwehr einzurichten. Damit soll die Tageseinsatzbereitschaft dauerhaft abgesichert werden können.

Bergwacht und Wasserrettungsdienste werden bei Notfällen den ehrenamtlichen Feuerwehren gleichgestellt. Damit haben sie auch Freistellungs- und Verdienstausfallansprüche. Auch Spontanhelfer und Kriseninterventionsteams werden in das Gesetz integriert. Sie waren bislang nicht offiziell Teil des Katastrophenschutzes.

Ausdrücklich erwähnt wird auch der Schutz kritischer Infrastrukturen. Außerdem kann das Innenministerium als oberste Brandschutz-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzbehörde eine landesweite Materialreserve für Katastrophen anlegen – etwa für Schutzkleidung oder für Material zum Brandschutz. Damit wird eine Erfahrung aus der Corona-Pandemie ins Gesetz übernommen.

"Innenminister Schuster schlägt einen guten Weg ein, bleibt aber leider auf halber Strecke stehen", kommentiert Linke-Politiker Mirko Schultze den Gesetzentwurf. Es sei richtig, dass Kommunen künftig Stützpunktfeuerwehren bilden dürfen. "Allerdings sind nicht plötzlich mehr Feuerwehrleute da, weil sich mehrere Kommunen mit Feuerwehrleutemangel zusammentun." Es wäre besser, wenn Sachsen selbst solche Feuerwehren einrichten würde.