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Sächsische Polizisten sollen bei bestimmten Einsätzen Kennzeichnung tragen

Im Koalitionsvertrag wurde 2019 vereinbart, dass Polizisten künftig per Kennzeichnung identifizierbar sein sollen. Nun gibt es erste Pläne, wie und wann das umgesetzt wird.

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In anderen Bundesländern gibt es die Kennzeichnungspflicht bei Polizisten bereits seit mehreren Jahren. Nun kommt sie auch in Sachsen - zumindest bei "bestimmten Einsätzen".
In anderen Bundesländern gibt es die Kennzeichnungspflicht bei Polizisten bereits seit mehreren Jahren. Nun kommt sie auch in Sachsen - zumindest bei "bestimmten Einsätzen". © picture alliance/dpa

Dresden. Das Kabinett hat Voraussetzungen für die Kennzeichnung von Polizisten geschaffen. Innenminister Armin Schuster (CDU) sagte nach einer Sitzung der Regierung am Dienstag, geplant seien sogenannte Wechselkennzeichen.

Dabei handle es sich um eine Kombination aus den Buchstaben S und N für Sachsen sowie einer fünfstelligen Ziffernfolge. Bei Einsätzen sollen Uniformierte der Einheiten verpflichtet sein, sich individuell zu kennzeichnen. Schuster sagte, die Regierung setze so eine Forderung aus dem Koalitionsvertrag um.

Die Nummer soll bei jedem Einsatz geändert werden, die Wechselkennzeichnung den Beamten eine gewisse Anonymität zusichern, hieß es. An welcher Stelle genau Nummern und das Landeskürzel stehen werden, muss noch eine Verordnung regeln.

Laut Ministerium soll die Kennzeichnung dazu beitragen, Vorwürfe und Anschuldigungen gegen Polizisten besser aufklären zu können. Eine Zuordnung zu konkreten Beamten dürfe nur unter strengen Voraussetzungen erfolgen - wenn "tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass beim Einsatz eine strafbare Handlung oder ein nicht unerhebliches Dienstvergehen begangen wurde und die Identifizierbarkeit auf andere Weise nicht oder nur schwer möglich ist".

CDU wehrte sich mehrfach gegen Kennzeichnungspflicht

Nach einer jahrelangen Debatte über die Kennzeichnungspflicht für Polizisten haben CDU, Grüne und SPD sich im Januar auf die Regelung geeinigt. Anders als in anderen Ländern praktiziert, sollen aber die Namen der Polizisten nicht auf ihrer Uniform stehen.

"Das Vertrauen in die sächsische Polizei ist groß. Unsere Tausenden Polizistinnen und Polizisten leisten täglich herausragende Arbeit, auch in schwierigen und unübersichtlichen Situationen. Dabei entspricht es unserem Selbstverständnis, in Gänze transparent aufzutreten", erklärte Landespolizeipräsident Jörg Kubiessa damals.

Die Kennzeichnungspflicht war ein Kernanliegen der Grünen und wurde auch von der SPD unterstützt. Sachsens früherer Innenminister Roland Wöller (CDU) hatte sich wiederholt dagegen ausgesprochen. Man dürfe die Einsatzkräfte nicht unter Generalverdacht stellen, argumentierte er. Im Koalitionsvertrag von 2019 einigten sich Union, Grüne und SPD schließlich auf das Vorhaben.

Der seit dem vergangenen Jahr amtierende Innenminister Armin Schuster wies ebenfalls darauf hin, dass er sich als CDU-Bundestagsabgeordneter selbst mehrfach gegen eine solche Kennzeichnung ausgesprochen habe. Er sei allerdings "optimistisch", Bedenken gegen die Kennzeichnung ausräumen zu können.

Auch in den sächsischen Nachbarländern ist die Kennzeichnungspflicht Praxis. In Sachsen-Anhalt bestätigte das Landesverfassungsgericht 2019, dass Polizistinnen und Polizisten im Dienst weiter mit Nummerncodes oder Namensschild unterwegs sein müssen. In Thüringen war die Pflicht zur Kennzeichnung 2017 eingeführt worden. In Brandenburg gilt sie seit 2013. (SZ/ale/dpa)