Sachsen
Merken

Wöller beharrt auf nächtlichen Abschiebungen

Grüne und SPD fordern, dass Familien mit minderjährigen Kindern nicht mehr nachts abgeschoben werden sollen. Innenminister Wöller sieht das anders.

 2 Min.
Teilen
Folgen
Roland Wöller (CDU), Innenminister von Sachsen.
Roland Wöller (CDU), Innenminister von Sachsen. © dpa-Zentralbild

Leipzig. Im Koalitionsstreit um die Asylpolitik in Sachsen beharrt Innenminister Roland Wöller auf nächtlichen Abschiebungen. "Wenn wir nachts nicht mehr abschieben, vom Arbeitsplatz oder wegen der Witterung, wie von den Grünen gefordert, dann gibt es keine Abschiebungen mehr", sagte der CDU-Politiker der Leipziger Volkszeitung. Sachsen sei "bei Weitem" nicht das einzige Bundesland, das derart verfahre. Selbst Baden-Württemberg, wo ein grüner Ministerpräsident amtiert, führe ebenfalls Nacht-Abschiebungen durch.

Es sei im Koalitionsvertrag von CDU, Grünen und SPD festgeschrieben und auch die Rechtslage, dass abgelehnte Asylbewerber das Land verlassen müssten, sagte Wöller. Im Koalitionsvertrag steht aber auch, dass "Abschiebungen durch Behörden des Freistaates Sachsen für die Betroffenen so human wie möglich und unter besonderer Berücksichtigung des Kindeswohls gestaltet werden" sollen. Grüne und SPD forderten unter anderem, dass Familien mit minderjährigen Kindern nicht mehr zwischen 20 und 6.00 Uhr abgeschoben werden sollen.

Laut der Zeitung soll bis zur nächsten Sitzung des Koalitionsausschusses Anfang Oktober ein "Leitfaden Rückführungspraxis" vom Innenministerium erarbeitet werden. Auch dieser Leitfaden war im Koalitionsvertrag vereinbart worden.

"Wenn man den Koalitionsvertrag liest und auch die Rechtslage verinnerlicht, dann gibt es nur einen Schluss: Abschiebungen sind durchzuführen, wenn kein Recht auf Asyl besteht", sagte Wöller der Zeitung. Zugleich betonte der Innenminister, dass die oft eingeforderte Humanität "bereits gelebt" werde: 30 Prozent aller Abschiebungen würden nicht realisiert, etwa weil die oder der Betreffende erkrankt sei.

Laut Bericht hat sich die Anzahl der Ausreisepflichtigen in Sachsen seit 2015 von 7.258 auf 14. 711 mehr als verdoppelt. Zuletzt hatten die Abschiebungen von georgischen Familien für Aufregung gesorgt. Eine Familie musste sogar nach Sachsen zurückgeholt werden. (dpa/epd)