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Sachsen lockert Einfuhrregeln für Kinder-Antibiotika

Die Einfuhr und Abgabe von eigentlich nicht zugelassenen Arzneimitteln aus dem Ausland soll jetzt erlaubt werden. Am Freitag erließ die Landesdirektion zwei Allgemeinverfügungen.

Von Sylvia Miskowiec
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Blick in das Lager einer Apotheke: Die Allgemeinverfügung soll in Sachsen noch diese Woche in Kraft gesetzt werden.
Blick in das Lager einer Apotheke: Die Allgemeinverfügung soll in Sachsen noch diese Woche in Kraft gesetzt werden. © dpa

Dresden. Bremen, Bayern, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg haben es vorgemacht, jetzt zieht der Freistaat nach: Die Landesdirektion Sachsen hat am Freitag zwei Allgemeinverfügungen erlassen, die es Apotheken und dem pharmazeutischen Großhandel ermöglicht, nicht in Deutschland zugelassene Arzneimitteln aus dem europäischen Ausland unbürokratisch einzuführen und auszugeben.

Möglich ist das, weil das Bundesgesundheitsministerium in der vergangenen Woche offiziell einen Versorgungsmangel für diese Präparate festgestellt hatte. Angst vor „unzulässigen Medikamenten“ müsse indes aber niemand haben, sagt Göran Donner, Vizepräsident der Sächsischen Landesapothekerkammer. „Die Antibiotika, um die es geht, sind in ihren Ursprungsländern sehr wohl zugelassen und durchlaufen ähnlich strenge Kontrollen wie deutsche Medikamente.“

Patienten in Sachsen könnten also bald eine spanische oder französische Verpackung Kinder-Antibiotika in den Händen halten. Für die sächsischen Apotheker heißt das: mehr erklären, aufklären, Ängste nehmen – etwa vor Verständnisproblemen. „Wir wissen natürlich auch bei nicht-deutscher Medizin, was drin ist“, sagt Donner, der in Dippoldiswalde eine Apotheke führt. „Die Wirkstoffbezeichnungen sind immer auf Latein und überall gleich.“

Ausnahmegenehmigung wurde bewusst sehr weit gefasst

"Viele Eltern mussten bereits die Erfahrung machen, dass sie nicht so einfach an die Medikamente für ihre Kinder kommen. Den Ärger und die Sorgen kann ich sehr gut nachvollziehen", erklärte die sächsische Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD). Man habe die Ausnahmegenehmigung bewusst sehr weit gefasst und nicht auf bestimmte Arzneimittel beschränkt. Es könnten grundsätzliche alle Medikamente eingeführt und abgegeben werden, die von der Bekanntmachung des Bundes umfasst sind. Dazu gehören zum Beispiel Amoxicilline, Penicilline und Cephalosporine.

Konkret dürfen Apotheken und Krankenhausapotheken die von den Allgemeinverfügungen umfassten Arzneimittel nun auch auf Vorrat beschaffen und nicht nur für jeden Patienten einzeln. Zudem können Apotheken mehr als 100 Packungen an einem Tag herstellen und an andere Apotheken abgeben.

Das Sozialministerium geht davon aus, dass die Medikamente „in wenigen Wochen“ verfügbar sein werden. Apotheker Donner ist sich aber nicht sicher, ob andere europäische Länder wirklich freigiebig sein werden. „Schließlich hat man in ganz Europa Probleme mit der Verfügbarkeit bestimmter Wirkstoffe.“

Die Bundesregierung hat unterdessen ein neues Gesetz auf den Weg gebracht, das Herstellern ermöglichen soll, höhere Abgabepreise für Kindermedizin zu verlangen, sodass sich Lieferungen nach Deutschland mehr lohnen. Die sächsische Apothekerkammer hofft nun auf Zustimmung im Bundestag und Bundesrat: „Denn unsere immer niedrigeren Preise haben viele Hersteller verschreckt – die aktuelle Notlage ist auch hausgemacht“, sagt Donner.