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Hilfe für Opfer häuslicher Gewalt in Sachsen

Im Erzgebirgskreis hat eine neue Beratungsstelle für Opfer häuslicher Gewalt eröffnet. Nur noch einem Landkreis fehlt so ein Angebot.

Von Andrea Schawe
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Jedes achte Opfer von häuslicher Gewalt in Sachsen ist weiblich und minderjährig.
Jedes achte Opfer von häuslicher Gewalt in Sachsen ist weiblich und minderjährig. © dpa

Schwarzenberg. Opfer von häuslicher Gewalt haben nun auch im Erzgebirgskreis eine Anlaufstelle. Im Januar eröffnet die Arbeiterwohlfahrt in Schwarzenberg eine Interventions- und Koordinierungsstelle bei häuslicher Gewalt, teilte das Justizministerium mit.

Sie ist die zwölfte Beratungsstelle mit diesem Schwerpunkt in Sachsen. Erst im Juli öffnete in Freiberg im Landkreis Mittelsachsen eine Anlaufstelle.

Neben der Beratung von Gewaltbetroffenen bietet die Interventions- und Koordinierungsstelle auch Schulungsangebote für Fachkräfte aus Beratungsstellen, Polizei, Justiz oder Kinder- und Jugendhilfe an.

"Es ist unser erklärtes Ziel, dass jede Person, der häusliche Gewalt widerfährt, unabhängig von ihrem Wohnort eine schnelle und unkomplizierte Beratung erhält und Auswege aufgezeigt bekommt", so Justizministerin Katja Meier (Grüne).

Mehr als 9.000 Fälle in 2022 angezeigt

In Sachsen wurden nach Ministeriumsangaben im vergangenen Jahr mehr als 9.000 Fälle häuslicher Gewalt angezeigt und die Beratungszahlen steigen kontinuierlich an. Die meisten der Opfer waren Frauen und Mädchen – etwa jedes Achte ist minderjährig.

CDU, Grüne und SPD haben sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, dass es in jedem Landkreis ein Hilfesystem für von häuslicher Gewalt betroffene Personen und deren Kinder gibt. Bisher fehlt nur noch ein Angebot im Vogtlandkreis. Dazu werden aktuell Verhandlungen mit dem Landratsamt geführt, teilt das Justizministerium mit.

Zur Verhütung und Bekämpfung häuslicher Gewalt wird Sachsens Landesaktionsplan überarbeitet, der sich an der Istanbul-Konvention orientiert. Er soll in diesem Jahr beschlossen werden und konkrete Maßnahmen zum verstärkten Gewaltschutz sowie zur Prävention enthalten. Zusätzlich fließen erste Erkenntnisse aus einer derzeit laufenden Dunkelfeldstudie zur Viktimisierung von Frauen durch häusliche Gewalt, Stalking und sexualisierte Gewalt in die Diskussion ein.

Im Doppelhaushalt 2023/2024 hat Sachsen beschlossen, mit 25 Millionen Euro wesentlich mehr Geld für den Gewaltschutz zur Verfügung stellen. Nach der Istanbul-Konvention bräuchte der Freistaat einen Schutzplatz pro 10.000 Einwohner – das wären 404 Familienplätze. Derzeit gibt es 15 Frauen- und Kinderschutzeinrichtungen mit insgesamt 157 Familienplätzen.