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Volkszählung 2022 ist gestartet: So läuft der Zensus in Sachsen ab

In diesem Jahr gibt es in Deutschland wieder eine Volkszählung, auch Sachsen ist daran beteiligt. Welche Daten beim Zensus erhoben werden und wer befragt wird.

Von Andrea Schawe
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In diesem Jahr findet in Deutschland die nächste Volkszählung statt. Es werden mehrere hunderttausend Menschen befragt.
In diesem Jahr findet in Deutschland die nächste Volkszählung statt. Es werden mehrere hunderttausend Menschen befragt. © Daniel Karmann/dpa

Dresden. Das Statistische Landesamt verschickt in diesen Tagen hunderttausende Briefe an Sächsinnen und Sachsen: Sie sollen für den diesjährigen Zensus Fragen beantworten. Es ist der zweite Zensus seit 2011.

Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Wann startet der Zensus?

Der Stichtag ist der 15. Mai 2022. Eigentlich sollte die Volkszählung schon im vergangenen Jahr stattfinden. Die Bundesregierung hat entschieden, die Befragung wegen der Corona-Pandemie zu verschieben. Die Vor-Ort-Befragungen waren wegen den Kontaktbeschränkungen und den Hygieneauflagen nicht möglich, teilt das Statistische Bundesamt als Begründung mit.

Außerdem waren viele Mitarbeiter in den Kommunen als Unterstützung der Gesundheitsämter mit der Kontaktnachverfolgung beschäftigt. Bund und Länder entwickeln derzeit Möglichkeiten, die Befragungen unter Pandemiebedingungen durchzuführen. Statt Papier-Fragebögen wird nun auch eine Online-Variante genutzt.

Warum wird die Volkszählung durchgeführt?

Die Daten werden in ganz Deutschland erhoben. Die Europäische Union verpflichtet ihre Mitgliedstaaten seit 2011, die Bevölkerungszahlen alle zehn Jahre zu erfassen. In Sachsen gibt es 48 Erhebungsstellen, die etwa 6.000 Interviewerinnen und Interviewer arbeiten ehrenamtlich.

Was wird in diesem Jahr erhoben?

Mit dem Zensus wird ermittelt, wie viele Menschen in Sachsen leben, wie sie wohnen und arbeiten. Erhoben werden Daten wie Name, Geburtsdatum und -ort, Wohnort, Beruf, Geschlecht und Staatsangehörigkeit von allen im Haushalt lebenden Personen. Diese Daten dienen als Grundlage vieler Entscheidungen in Bund, Ländern und Gemeinden, etwa wo neue Wohnungen, Kitas und Schulen gebraucht werden oder wie die Gesundheitsversorgung in der Region aussehen muss.

Außerdem sind sie Basis für die Einteilung der Wahlkreise und dafür, wie viel Geld die Länder bekommen. "Um verlässliche Basiszahlen für Planungen zu haben, ist eine regelmäßige Bestandsaufnahme der Bevölkerungszahl notwendig", teilt das Statistische Bundesamt mit. Im November 2023 sollen die ersten Ergebnisse veröffentlicht werden.

Wie werden die Daten erhoben?

Um die Zahl der Menschen in Sachsen zu erheben, nutzt das Landesamt vor allem Daten im Melderegister. Die Mehrheit der Bevölkerung muss also keine Auskunft leisten. Allerdings sind die Zahlen im Melderegister nicht immer korrekt, manche Personen sind nicht an ihrem Wohnort gemeldet, andere stehen im Register, sind aber umgezogen oder bereits verstorben. In Deutschland wird die Bevölkerungszählung deswegen durch Befragungen einer Stichprobe von Bürgern ergänzt und mit einer Gebäude- und Wohnungszählung kombiniert.

Wer wird für die Befragung ausgewählt?

Etwa 15 Prozent der sächsischen Bevölkerung wird über einen Zeitraum von zwölf Wochen interviewt - nach Angaben des Statistischen Landesamtes sind das in Sachsen etwa 570.000 Menschen. Dafür wird eine zufällige Stichprobe von Anschriften gezogen, an denen alle dort lebenden Personen ermittelt und befragt werden, teilt das Landesamt mit. Die ausgesuchten Bürgerinnen und Bürger werden von ihren Interviewern angeschrieben. Die Interviews dauern höchstens fünf bis zehn Minuten und können auch an der Haustür mit ausreichendem Abstand erfolgen.

Wie werden die Wohnungen gezählt?

Etwa 900.000 Eigentümerinnen und Eigentümer erhalten Post vom Landesamt, um die Wohnungen und Gebäude in Sachsen zu zählen. Sie müssen in einem etwa 10-minütigen Online-Fragebogen unter anderem Fragen zu Gebäudeart, Baujahr, Größe, Ausstattung und Nutzung der Wohnung sowie Leerstand beantworten. Außerdem wird nach dem Energieträger für die Heizung des Gebäudes und der Nettokaltmiete gefragt.

Kann man eine Beteiligung ablehnen?

Nein. Die Teilnahme am Zensus ist für alle verpflichtend. Wer ausgewählt wurde, muss die Fragen beantworten. Wer verweigert, muss nach dem Bundesstatistikgesetz ein Bußgeld bezahlen. Die Höhe bestimmen die Bundesländer, sie kann bis zu 5.000 Euro betragen. In Sachsen liegt sie nach Angaben des Statistischen Landesamtes bei mindestens 150 Euro. Bei Mahnungen fallen Verwaltungsgebühren an.

Was ergab der letzte Zensus?

Am 9. Mai 2011 lebten nach den Ergebnissen des Zensus 2011 in Sachsen 4,06 Millionen Einwohner – das sind 84.362 weniger als bislang festgestellt. Etwa zwei Millionen Sachsen waren im Mai 2011 erwerbstätig, rund 152.000 Personen waren arbeitslos.