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Sachsen verlängert Ausnahmeregelung für ukrainische Fahrzeuge

Aufgrund einer einjährigen Sonderregel durften Ukrainer weiter mit ihren Heimatkennzeichen durch Sachsen fahren. Nun wurde die Ausnahme durch den Freistaat verlängert.

Von Fionn Klose
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Ukrainer dürfen ihre Autos weiter mit ihren Heimatkennzeichen fahren. Der Freistaat hat eine Ausnahmeregelung verlängert.
Ukrainer dürfen ihre Autos weiter mit ihren Heimatkennzeichen fahren. Der Freistaat hat eine Ausnahmeregelung verlängert. © SZ/Veit Hengst

Ukrainer in Sachsen müssen ihre Autos vorerst nicht in Sachsen zulassen und dürfen weiter mit ihren Landeskennzeichen unterwegs sein. Der Freistaat hat die Ausnahmeregelung verlängert. "Ich freue mich, dass wir zusammen für die Betroffenen, die bei uns Schutz suchen, eine unkomplizierte Lösung finden konnten, so dass sie auch in Deutschland weiter mobil sein können, ohne, dass große Kosten auf sie zukommen", sagt Verkehrsminister Martin Dulig (SPD).

Die Verlängerung der Ausnahmeregel gilt bis zum 30. Juni. "Für eine längerfristige Lösung wurde der Bund von der Verkehrsministerkonferenz aufgefordert, ein abgestimmtes und einheitliches Vorgehen für den zulassungsrechtlichen Umgang vorzulegen", teilt das Verkehrsministerium mit. Die Frist orientiere sich an der voraussichtlichen Dauer der Abstimmung einer bundeseinheitlichen Regelung mit den Ländern.

In Niedersachsen ist die Sonderregel bereits bis zum 1. April 2024 verlängert worden. Allerdings müssen ukrainische Fahrzeuge haftpflichtversichert sein und eine gültige ukrainische Zulassung besitzen. Seit Juni vergangenen Jahres müssen Ukrainer ihre Autos selbst versichern. Viele Ukrainer haben eine Grüne Karte, die KFZ-Haftpflichtversicherungsschutz garantiert. Dem Grüne-Karte-Abkommen entsprechend geht das in mehr als 40 Ländern, darunter Deutschland.

Andere sind über eine Grenzversicherung abgesichert, die für die ganze EU gilt. "Wer in Deutschland von einem unversicherten ukrainischen Auto geschädigt wird, hat dadurch keinen Nachteil", so der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Für die Entschädigung sei die Verkehrsopferhilfe zuständig. Nötig ist das dem GDV zufolge äußerst selten, man habe in den vergangenen Monaten kaum Unfälle mit unversicherten ukrainischen Autos registriert.