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Sachsens Behörden müssen transparenter werden

Sachsens Bürger können künftig bei den Behörden die Herausgabe von Informationen - beispielsweise in Bezug auf Studien, Berichte oder Bescheide - beantragen. Grund ist das Inkrafttreten eines neuen Gesetzes.

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Sachsens Datenschutzbeauftragte Juliane Hundert.
Sachsens Datenschutzbeauftragte Juliane Hundert. © ronaldbonss.com

Mit eines neuen Gesetzes sind Behörden in Sachsen ab dem kommenden Jahr zu mehr Transparenz verpflichtet. Bürgerinnen und Bürger können bei den jeweiligen Behörden Anträge zur Herausgabe von Informationen - beispielsweise in Bezug auf Studien, Berichte oder Bescheide - beantragen, wie die Datenschutzbeauftragte Juliane Hundert am Mittwoch mitteilte.

Außerdem müsse Hundert zufolge bis Ende 2026 eine Plattform eingerichtet werden, über die öffentliche Verwaltungen vorhandene Informationen online bereitstellen. "Transparenz zeugt von einem modernen Staatsverständnis", sagte die Rechtsanwältin, die die Einhaltung des Gesetzes zukünftig kontrollieren soll.

Das Transparenzgesetz könne einen wichtigen Beitrag dazu leisten, dass Bürgerinnen und Bürger Verfahren und Hintergründe besser verstehen. Zudem stärke Transparenz das Vertrauen in Politik und Verwaltung, sagte Hundert. (dpa)