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Sachsens Finanzminister gegen längere Frist für Grundsteuererklärung

Minister Vorjohann hält an der Abgabefrist 31. Oktober fest. Hintergrund seien der straffe Zeitplan und die Bearbeitungszeit, die die Kommunen brauchen.

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Auch Eigentümer von Grundstücken mit Eigenheimen müssen bis 31. Oktober die Grundsteuererklärung abgeben.
Auch Eigentümer von Grundstücken mit Eigenheimen müssen bis 31. Oktober die Grundsteuererklärung abgeben. © Martin Schutt/dpa (Symbolbild)

Dresden. Sachsens Finanzminister Hartmut Vorjohann will die Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärung nicht verlängern. Irgendwann müsse man sich damit befassen, es nütze nichts, den Termin nach hinten zu verschieben, sagte der CDU-Politiker MDR Aktuell (Dienstag). Die Kommunen benötigten auch ihre Bearbeitungszeit.

Es gebe einen straffen Zeitplan, weil 2025 die neue Steuer erhoben werden müsse. Alle Eigentümer von Grundstücken, Eigentumswohnungen und Betrieben der Land- und Forstwirtschaft sowie Erbbauberechtigte müssen bis 31. Oktober Angaben zu Baujahr, Wohnfläche und Bodenrichtwert machen. Grund ist die Neuberechnung der Grundsteuer. (dpa)