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Ein zweites Lochmühlen-Drama verhindern

Der Investor hatte sich mit seinem Lohmen-Projekt in den Fallstricken der Bürokratie verfangen. Eine neue Arbeitsgruppe soll ähnliche Fälle im Landkreis verhindern.

Von Anja Weber
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Der Lochmühlen-Investor hatte zwar eine Baugenehmigung. Doch damit war es offenbar nicht getan.
Der Lochmühlen-Investor hatte zwar eine Baugenehmigung. Doch damit war es offenbar nicht getan. © Daniel Schäfer

Lochmühleninvestor Herrmann Häse sollte im vergangenen Jahr 3.000 Euro Strafe zahlen, weil er mit Bauarbeiten an dem Objekt begonnen hatte. Eine Baugenehmigung lag auch vor, allerdings keine naturschutzrechtliche Genehmigung. Er war davon ausgegangen, dass diese gleichfalls mit der Baugenehmigung erteilt wurde. Bürokratische Fallstricke in denen er sich nicht als Erster verfangen hatte. Beispiele gibt es dafür im Landkreis Sächsische Schweiz einige, auch Kommunen sind da nicht ausgenommen. Ein solches Drama wie mit der Lochmühle in Lohmen soll sich nicht wiederholen.

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