Lochmühleninvestor Herrmann Häse sollte im vergangenen Jahr 3.000 Euro Strafe zahlen, weil er mit Bauarbeiten an dem Objekt begonnen hatte. Eine Baugenehmigung lag auch vor, allerdings keine naturschutzrechtliche Genehmigung. Er war davon ausgegangen, dass diese gleichfalls mit der Baugenehmigung erteilt wurde. Bürokratische Fallstricke in denen er sich nicht als Erster verfangen hatte. Beispiele gibt es dafür im Landkreis Sächsische Schweiz einige, auch Kommunen sind da nicht ausgenommen. Ein solches Drama wie mit der Lochmühle in Lohmen soll sich nicht wiederholen.
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