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Sächsische Schweiz: Abzocke im Osterurlaub?

Die Osterferien sind vorbei und die Touristen und Ausflügler wieder abgereist. Bei manchen bleibt ein fader Beigeschmack. Doch der hat seinen Grund.

Von Anja Weber
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Falschparken wird nach dem neuen Bußgeldkatalog richtig teuer. Die ersten Touristen bekamen das in den Osterferien bereits zu spüren.
Falschparken wird nach dem neuen Bußgeldkatalog richtig teuer. Die ersten Touristen bekamen das in den Osterferien bereits zu spüren. © Marko Förster

Die Geschäfte in den Gaststätten in der Sächsischen Schweiz liefen in den Osterferien richtig gut, zumindest an den Schönwettertagen. Volle Häuser volle Biergärten. Das haben einige der Wirte bestätigt, wie zum Beispiel Heiko Hesse von der Kräuterbaude Am Wald im Sebnitzer Ortsteil Saupsdorf. Allerdings hat das gute Ostergeschäft nicht nur bei einigen seiner Gäste einen faden Beigeschmack hinterlassen, sondern auch bei einigen im Kirnitzschtal. Denn bei ihrer Rückkehr fanden einige Kraftfahrer Knöllchen hinter dem Scheibenwischer. Die Bußgelder waren saftig.

"Bei uns an der Alten Hinterhermsdorfer Straße mussten wegen voller Parkplätze in der Baude und in den Orten einige am Straßenrand ihr Fahrzeug abstellen. Ohne dabei den Verkehr zu behindern und wo Parken bislang immer möglich war. All diese Gäste mussten mit einer Strafe von 55 Euro den Heimweg antreten. Der fließende Verkehr auf der angeblich gesperrten Straße interessierte nicht", sagt Heiko Hesse.

Ähnliches berichten Kraftfahrer, die ihre Autos am Waldhaus an der Alten Hohen Straße geparkt hatten. Auch sie hatten eine teure Rechnung am Fahrzeug. Die sozialen Netzwerke liefen deswegen heiß über die Ostertage. Denn auch im Kirnitzschtal hagelte es Knöllchen mit eben so hohen Summen. Und das löste einen Sturm der Entrüstung aus. "Letztes Jahr habe ich an der gleichen Stelle noch eine Strafe von 15 Euro bezahlt, jetzt waren es 55 Euro. Das ist die blanke Abzocke von Touristen", schreibt zum Beispiel ein Mann aus Berlin auf Facebook. Heiko Hesse jedenfalls würde sich künftig etwas mehr Fingerspitzengefühl von den Ordnungshütern wünschen. Haben sie da einen Ermessensspielraum? Die Sächsische Zeitung hat stellvertretend bei der Stadtverwaltung in Sebnitz nachgefragt.

Zunächst einmal ist festzuhalten, dass die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten innerhalb des ruhenden Verkehrs nach dem bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog, der am 9. November letzten Jahres in neuer Fassung in Kraft getreten ist, erfolgt. "Dort ist detailliert aufgeführt, welche Vergehen mit welcher Geldstrafe zu ahnden sind. Demnach hat die Stadt Sebnitz keinen Handlungsspielraum bei der Höhe der Festsetzung der Geldstrafen", sagt Rathaussprecherin Kerstin Nicklisch. Zu tun gab es für die Sebnitzer Ordnungshüter reichlich. Allein von Karfreitag bis Ostermonat wurden durch den gemeindlichen Vollzugsdienst rund 250 Ordnungswidrigkeiten festgestellt. Der Schwerpunkt sei auch in diesem Jahr der gesamte Bereich des Kirnitzschtales innerhalb der Zuständigkeit des Ordnungsamtes von Sebnitz. Hier habe man die meisten Ordnungswidrigkeiten festgestellt.

Harte Strafen im neuen Bußgeldkatalog

Wer sich noch nicht mit dem neuen Strafregister für Verkehrsordnungswidrigkeiten befasst hat, sollte es schnellstmöglich tun. Die Strafen wurden tatsächlich drastisch angehoben und das bundeseinheitlich. Wer zum Beispiel an engen oder unübersichtlichen Straßenstellen im Bereich einer Kurve parkt, muss 55 Euro Strafe zahlen, wenn noch dazu die Durchfahrt von Rettungsfahrzeugen versperrt wird, kostet das satte 100 Euro. Wer sein Auto künftig auf einem Grün- oder Seitenstreifen parkt, wo es nicht erlaubt ist, muss ebenfalls 55 Euro zahlen, wird dazu noch der Verkehr behindert, sind es 80 Euro. Das trifft unter anderem auch für einige Stellen im Kirnitzschtal zu. In zweiter Reihe oder auf einem Rad- oder Gehweg parken, kostet ebenfalls 55 Euro, bleibt man dort über eine Stunde stehen, sind es schon 70 Euro.

Aufpassen sollte man künftig auch dort, wo man eine Parkscheibe oder einen Parkschein braucht. Wer da zum Beispiel auf dem als solchen gekennzeichneten Parkplatz eines Einkaufsmarktes ohne Parkscheibe steht, riskiert schon bei einer halben Stunde 20 Euro und bei über drei Stunden 40 Euro. Wer in Fußgängerbereichen oder anderen Verbotszonen sein Auto abstellt und andere behindert, muss 70 Euro auf den Tisch blättern.