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Sächsische Schweiz: Boofen nur noch ab Mitte Juni erlaubt

Nationalpark und Bergsportler haben sich auf neue Regeln für das Draußenschlafen verständigt. Das strittige Ticketsystem ist vom Tisch.

Von Dirk Schulze
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Illegales Feuer unter einem Felsvorsprung: Von Februar bis Mitte Juni darf künftig niemand mehr im Nationalpark übernachten.
Illegales Feuer unter einem Felsvorsprung: Von Februar bis Mitte Juni darf künftig niemand mehr im Nationalpark übernachten. © Mike Jäger

Das Boofen in der Sächsischen Schweiz ist bald nur noch außerhalb der Brutzeit erlaubt, also erst ab Mitte Juni. Jährlich vom 1. Februar bis 15. Juni bleiben alle Freiübernachtungsstellen im Nationalpark gesperrt. Das geben die Nationalparkverwaltung und der Landesverband Sachsen des Deutschen Alpenvereins gemeinsam bekannt. Bergsportler, Naturschützer, Touristiker und Behörden haben sich demnach auf diese Variante verständigt. Sie soll vorerst bis 2025 gelten.

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