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SOE: Landratsamt sperrt den Wald komplett

Bislang galt im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge ein nächtliches Betretungsverbot für Wälder - auch den Nationalpark. Jetzt gilt es rund um die Uhr.

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Aktuell dürfen Wanderer ganztags nicht mehr die Wälder im gesamten Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge betreten.
Aktuell dürfen Wanderer ganztags nicht mehr die Wälder im gesamten Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge betreten. © Karl-Ludwig Oberthür

Im Wald wandern und spazieren - in der Sächsischen Schweiz und dem Osterzgebirge ist das ab sofort nicht mehr erlaubt. Das Landratsamt in Pirna hat das seit 20. Juli geltende nächtliche Betretungsverbot für die Wälder im gesamten Kreis an diesem Dienstag verschärft. Ab sofort gilt ein ganztägiges (24-stündiges) Betretungsverbot für alle Waldflächen. Das Betreten des Waldes einschließlich aller Waldwege ist untersagt. Es besteht Gefahr für Leib und Leben, warnt die Behörde.

Das hängt mit dem verheerenden Waldbrand in der Sächsischen und Böhmischen Schweiz zusammen. Bedingt durch die anhaltend trockene Witterung ist die Waldbrandgefahr nach wie vor sehr hoch. Nach dem Waldbrand unterhalb der Basteibrücke Mitte Juli, ist seit Montagmittag auch ein großes Gebiet in der Hinteren Sächsischen Schweiz mit mehreren Brandherden betroffen. Ausgangspunkt des Waldbrandes war die Region am tschechischen Prebischtor. Das Feuer griff schließlich auf die deutsche Seite über - auf das Gebiet des Nationalparks Sächsische Schweiz.


Das ganztägige Betretungsverbot hat jedoch Ausnahmen. Dazu gehören Waldbesitzer und die Personen, die im Wald beschäftigt werden; zur Jagdausübung Berechtigte oder Personen bei der Ausführung behördlich angeordneter oder genehmigter Arbeiten.

Die Allgemeinverfügung wird widerrufen, sobald sich die Wetterlage umstellt, heißt es aus dem Landratsamt. Zuwiderhandlungen werden als Ordnungswidrigkeit geahndet. Diese kann bis zu 2.500 Euro, in besonders schweren Fällen bis zu 10.000 Euro betragen.

Der vollständige Wortlaut der Allgemeinverfügung ist unter www.landratsamt-pirna.de/bekanntmachungen.html zu finden. (SZ)