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Zeitweise Sperrung der Boofen im Nationalpark beginnt

Ab 1. Februar sind die Übernachtungsstellen in der Sächsischen Schweiz tabu. Das soll die Natur schonen. Die Zahl der Ranger wurde aufgestockt.

Von Dirk Schulze
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Neue Schilder an den offiziellen Boofen weisen auf die zeitweise Sperrung im Frühjahr hin.
Neue Schilder an den offiziellen Boofen weisen auf die zeitweise Sperrung im Frühjahr hin. © Mike Jäger

Das Boofen im Nationalpark Sächsische Schweiz ist vom 1. Februar bis zum 15. Juni untersagt. Darauf weisen kurz vor Beginn dieser Zeitspanne die Nationalparkverwaltung, der BUND und der Landesverband Sachsen des Deutschen Alpenvereins gemeinsam hin. Das temporäre Verbot des Freiübernachtens im Nationalpark soll der Natur eine Ruhepause verschaffen. Die neue Regelung war im Mai 2022 erstmals in Kraft getreten und gilt vorerst bis 2025.

Durch weniger nächtliche Besucher im Nationalpark sollen auch die Störungen während der für alle Tierarten wichtigen Brut- und Setzzeit im Frühjahr zurückgehen, so die Hoffnung der Nationalparkverwaltung. Allen voran wurde hier immer der Wanderfalke genannt. In den vergangenen Jahren waren immer weniger junge Wanderfalken in der Sächsischen Schweiz flügge geworden.

Junge Wanderfalken im Nationalpark Sächsische Schweiz: Zuletzt war immer weniger dieser Vögel ausgeflogen.
Junge Wanderfalken im Nationalpark Sächsische Schweiz: Zuletzt war immer weniger dieser Vögel ausgeflogen. © Mike Jäger

Einzelne Boofen können gemäß der neuen Regelung auch über Mitte Juni hinaus gesperrt bleiben, wenn dies aus Artenschutzgründen nötig ist. Dieser Fall könnte eintreten, wenn die Brutzeit aufgrund der Witterung länger andauert, erklärt die Nationalparkverwaltung. Im Jahr 2022 war dies nicht der Fall.

Zahl der Ranger verdoppelt

Um die Regeln im Nationalpark durchsetzen zu können, wurde die Nationalparkwacht im vergangenen Jahr erheblich aufgestockt. Von einst 14 stieg die Zahl auf aktuell 27 Ranger. Die angepeilte Zielgröße liege bei 35 Rangern, erklärte Nationalparkchef Ulf Zimmermann gegenüber Sächsische.de. Mithilfe der zusätzlichen Mitarbeiter sollen auch die bisher schon geltenden Vorschriften stärker kontrolliert werden.

Insbesondere geht es um das illegale Übernachten außerhalb der gekennzeichneten Stellen. Nach Einschätzung der Nationalparkverwaltung mache dies etwa die Hälfte der jährlichen Übernachtungen aus. Die Störung der Natur sei in diesen Fällen besonders groß. Teils wird dabei auf Felsriffen in der streng geschützten Kernzone übernachtet.

Nach langer Diskussion hatten sich Nationalpark und Bergsportverbände im Frühjahr 2022 überraschend auf die zeitweise Sperrung geeinigt. Sie orientiert sich am Prinzip der Horstschutzonen, wonach Kletterfelsen mit Brutplätzen im Frühjahr nicht begangen werden dürfen.

In einer gemeinsamen Projektgruppe wollen Behördenvertreter, Naturschützer und Bergsportler den Erfolg der neuen Regelung auswerten und gemeinsam längerfristige Regularien für die Zeit ab 2026 erarbeiten.