Für die vom Juli-Unwetter geschädigten Privatleute, Unternehmen und Kommunen in der Sächsischen Schweiz hat sich eine zentrale Frage geklärt. Noch vor der Bundestagswahl hat das sächsische Kabinett diese Woche die angekündigten Fördermittel für die Flutopfer freigegeben. In der beschlossenen Richtlinie ist auch ein wichtiges Detail festgeschrieben, das sich im Amtsdeutsch "förderunschädlicher Maßnahmenbeginn" nennt.
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