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Warum das Boofen in der Sächsischen Schweiz jetzt verboten ist

Am 20. Mai tritt das zeitweilige Übernachtungsverbot im Nationalpark in Kraft. Bei einem Ortstermin erklären die Naturwächter die Gründe.

Von Dirk Schulze
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Boofen bis Mitte Juni tabu. Ranger wie Maik Hille (li.) und Uwe Neumann (re.), hier mit Nationalpark-Sprecher Hanspeter Mayr, werden das kontrollieren.
Boofen bis Mitte Juni tabu. Ranger wie Maik Hille (li.) und Uwe Neumann (re.), hier mit Nationalpark-Sprecher Hanspeter Mayr, werden das kontrollieren. © Steffen Unger

Die grellen Schreie eines Wanderfalken hallen um die Schrammsteine, hin und wieder huscht ein Schatten um die Felsgipfel. Vor die Linse bekommt man den schnellen Jäger nur schwer. Kurz bevor am 20. Mai das Boofen im Nationalpark Sächsische Schweiz für eine befristete Zeitspanne verboten wird, hat die Nationalparkverwaltung zum Ortstermin geladen, um noch einmal die Gründe zu erläutern.

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