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Streit nach tödlichem Autounfall vor Schichtende

Eine Witwe aus Sachsen kämpft nach dem Unfalltod ihres Mannes um Geld von der Versicherung. Schließlich entscheidet das Bundessozialgericht.

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Ist ein tödlicher Unfall durch die gesetzliche Unfallkasse abgedeckt, wenn man vor Schichtende die Firma verlässt? Mit dieser Frage hat sich das Bundessozialgericht in Kassel befasst.
Ist ein tödlicher Unfall durch die gesetzliche Unfallkasse abgedeckt, wenn man vor Schichtende die Firma verlässt? Mit dieser Frage hat sich das Bundessozialgericht in Kassel befasst. © dpa

Von Göran Gehlen

Kassel/Dresden.
Ein tödlicher Autounfall ist nicht gesetzlich versichert, wenn es Zweifel am Fahrziel des Opfers gibt. Das entschied das Bundessozialgericht in Kassel am Dienstag und wies die Revision einer Witwe aus Sachsen zurück. Ihr Mann hatte 2014 unter rätselhaften Umständen seinen Arbeitsplatz verlassen. Es sei nicht mehr feststellbar, ob der Gestorbene am Unfalltag nach Hause oder an einen dritten Ort habe fahren wollen, sagte der Vorsitzende Richter.

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