Von Göran Gehlen
Kassel/Dresden. Ein tödlicher Autounfall ist nicht gesetzlich versichert, wenn es Zweifel am Fahrziel des Opfers gibt. Das entschied das Bundessozialgericht in Kassel am Dienstag und wies die Revision einer Witwe aus Sachsen zurück. Ihr Mann hatte 2014 unter rätselhaften Umständen seinen Arbeitsplatz verlassen. Es sei nicht mehr feststellbar, ob der Gestorbene am Unfalltag nach Hause oder an einen dritten Ort habe fahren wollen, sagte der Vorsitzende Richter.
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