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Tesla-Fahrerin in Zwickau wegen fahrlässiger Tötung verurteilt

Bei einem Unfall im Sommer 2020 in Zwickau starben drei Frauen. Die Verursacherin hat drei Jahre auf Bewährung erhalten. Was genau geschah, ist unklar geblieben.

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Im Juni 2020 krachte dieser Tesla auf dem Autobahnzubringer in den Gegenverkehr. Drei Frauen starben. Die Tesla-Fahrerin ist nun verurteilt worden.
Im Juni 2020 krachte dieser Tesla auf dem Autobahnzubringer in den Gegenverkehr. Drei Frauen starben. Die Tesla-Fahrerin ist nun verurteilt worden. © Archiv/Andre März

Aue-Bad Schlema. Die Verursacherin eines Unfalls vor zweieinhalb Jahren auf dem Autobahnzubringer bei Aue mit drei Toten ist wegen fahrlässiger Tötung verurteilt worden. Das bestätigte am Donnerstag das Amtsgericht Aue-Bad Schlema.

Ein Sprecher sagte, das Gericht habe die Fahrerin eines Tesla wegen fahrlässiger Tötung in drei und fahrlässiger Körperverletzung in zwei Fällen zu einem Jahr und sechs Monaten Haft verurteilt. Die Strafe sei jedoch für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt worden. Die 33 Jahre alte Angeklagte müsse die Verfahrenskosten tragen und 1.000 Euro an die Verkehrswacht zahlen. Bei der Strafbemessung seien Vorstrafen wegen Betruges im Jahr 2018 und eine Verurteilung wegen Trunkenheit im Verkehr berücksichtigt worden. Das Urteil sei noch nicht rechtskräftig, die Frau könne in Berufung gehen.

Einem Gerichtsreporter der Zeitung Freie Presse zufolge trug die Angeklagte nichts zur Aufklärung bei. Der Richter habe dieses Verhalten gerügt. Demnach hätten die Familienangehörigen einen Anspruch darauf gehabt, "dass Sie ihnen sagen, warum es passiert ist", wird der Richter in dem Bericht zitiert. "Aber wir casten hier nicht die sympathischste Angeklagte." Der Verteidiger habe sich anstelle seiner Mandantin bei den trauernden Angehörigen entschuldigt, hieß es. Letztendlich hatten Sensoren des Teslas teilweise aufgezeichnet, was vor dem Crash passiert sei. Demnach war eine heftige Lenkbewegung die Ursache.

Unfall angeblich ohne ihr Zutun

Die Freie Presse berichtet weiter, dass normalerweise installierte Kameras im Tesla den Unfall live aufgezeichnet hätten. Wegen der schlechten Breitbandverbindung an der Unfallstelle seien die Videos jedoch nicht hochgeladen worden. Was zu der heftigen Lenkbewegung der Fahrerin geführt habe, hätte theoretisch auch die Innenraumkamera des Fahrzeugs gefilmt. Deren Einsatz sei in Deutschland jedoch aus Datenschutzgründen nicht erlaubt. Damit sei die Frage, worin die Ablenkung der Fahrerin bestanden habe, das Geheimnis der Angeklagten geblieben.

Die Angeklagte hatte im Juni 2020 den Tod dreier Frauen im Alter von 30, 32 und 57 Jahren verursacht sowie ihre eigenen beiden Kinder teils schwer verletzt. Sie hatte vor dem Prozess durchblicken lassen, dass der von ihr gesteuerte Tesla ohne ihr Zutun auf die Gegenfahrbahn geraten war, wo er mit dem Seat Leon zusammenstieß, in dem die drei Frauen saßen. (SZ/uwo)