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Urteil gegen "Revolution Chemnitz" gilt

Zwei Angeklagte der Terror-Vereinigung "Revolution Chemnitz" hatten Revision gegen ihre Haftstrafen eingelegt. Der Bundesgerichtshof hat diese verworfen.

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© David-Wolfgang Ebener/dpa (Symbolbild)

Chemnitz/Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat einen Schlussstrich unter das Verfahren gegen die rechtsextreme Terror-Vereinigung "Revolution Chemnitz" gezogen. Wie der BGH in Karlsruhe am Montag mitteilte, hat der 3. Strafsenat die Revisionen von zwei der Angeklagten verworfen. Nachdem zuvor weitere Angeklagte sowie der Generalbundesanwalt ihre Revisionen zurückgenommen hatten, sei das Verfahren damit rechtskräftig abgeschlossen.

Das Oberlandesgericht Dresden hatte im März 2020 acht Männer im Alter von 22 bis 32 Jahren zu Haftstrafen zwischen 2 Jahren und 3 Monaten und fünfeinhalb Jahren verurteilt. Die Richter sahen bei allen Beschuldigten die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung als erwiesen an, beim Rädelsführer auch die Gründung einer solchen. Fünf der Männer wurden zudem wegen schweren Landfriedensbruchs verurteilt und einer wegen Körperverletzung.

Die Gruppe hatte sich im September 2018 gegründet, als es in Chemnitz zu rassistischen Demonstrationen und Ausschreitungen gekommen war. Hintergrund war der Tod eines 35 Jahre alten Deutschen bei einer Auseinandersetzung mit Flüchtlingen am Rande des Chemnitzer Stadtfestes. Für die Tat wurde ein junger Mann aus Syrien 2019 wegen Totschlags und gefährlicher Körperverletzung zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt. (dpa)